Düsseldorf IBAN-Verweigerern drohen ab Februar Mahngebühren

Düsseldorf · Fast zwei Jahre nach dem ursprünglich geplanten Starttermin wird die neue EU-weit gültige Kontonummer IBAN zum 1. Februar auch für Privatkunden von Banken und Sparkassen verpflichtend. Bei allen Zahlungen gilt dann nur noch diese 22-stellige Nummer, in der die alten Bankleitzahlen und Kontonummern aufgegangen sind.

Die Banken rechnen mit einer reibungslosen Umstellung. Aber IBAN-Verweigerern droht Ärger: Wer die neue Kontonummer nicht nutzt, läuft Gefahr, dass die Bank den Auftrag nicht mehr ausführt. "Dann droht Zahlungsverzug, und das bedeutet Zusatzkosten und Ärger", erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

(RP)
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