Leipzig Im Extremfall Recht auf tödliches Mittel für Suizid

Leipzig · Für sterbewillige Patienten kann es in Deutschland in Extremfällen einen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 3 C 19.15). Schwerkranke Menschen hätten gemäß Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen, urteilte das Gericht.

Zugrunde lag der Fall einer Frau aus Braunschweig, die nach einem Unfall hochgradig querschnittsgelähmt und ein Pflegefall war. Sie wollte ihrem als unwürdig empfundenen Leben ein Ende setzen. In Deutschland gestatteten ihr die Behörden den Erwerb der tödlichen Dosis nicht. Sie nahm sich schließlich 2005 in der Schweiz mit Unterstützung eines Sterbehilfevereins das Leben. Geklagt hatte ihr Ehemann.

(dpa)
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