Düsseldorf/Berlin Im Schnitt 7642 Euro für Ex-Minister in NRW

Düsseldorf/Berlin · Der Bund der Steuerzahler ist von dem neuen Alterssicherungsbericht des Bundesarbeitsministeriums nicht überrascht.

Die Pensionenfür Minister fallen in Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich am üppigsten aus. Die früheren Regierungsmitglieder erhielten im vergangenen Jahr im Durchschnitt 7642 Euro im Monat. Dies geht aus dem neuen Alterssicherungsbericht des Bundesarbeitsministeriums hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Demnach bekamen zwölf Ex-Regierungsmitglieder - neun Männer und drei Frauen - diese Durchschnittsspitzenbezüge. Hinzu kommen 20 Hinterbliebene (je zehn Frauen und Männer), die durchschnittlich 6608 Euro im Monat bezogen. Um wen es sich im Einzelnen handelt, ist unklar; Namen werden nicht genannt.

Am unteren Ende der Länderskala rangiert laut Alterssicherungsbericht Sachsen-Anhalt mit einer monatlichen Pension von durchschnittlich 4160 Euro für Ex-Minister sowie 2900 Euro für deren Hinterbliebene. Die Durchschnittspension für ehemalige Bundesminister lag im vergangenen Jahr dagegen bei 4600 Euro beziehungsweise 2900 Euro für deren Hinterbliebene.

Bis zur Neuregelung in diesem Jahr konnte ein Minister in Nordrhein-Westfalen bereits nach fünf Dienstjahren mit einer Pension von rund 4450 Euro brutto im Monat rechnen. Die Bezüge standen ihm zu, sobald er 60 Jahre alt war. Wer acht Jahre im Amt war, hatte sogar mit 55 einen Pensionsanspruch. Der Bund der Steuerzahler hat dies wiederholt als "Luxuspension" angeprangert. Für eine vergleichbare Altersabsicherung, so die Organisation, müsse ein normaler Arbeitnehmer mehr als 170 Jahre arbeiten.

Um mehr Transparenz in die Bezüge der Minister und Ministerpräsidenten zu bringen, hatte die von dem damaligen NRW-Regierungschef Wolfgang Clement (SPD) und dessen bayerischem Kollegen Edmund Stoiber (CSU) eingesetzte Berger-Kommission 2000 die Aufstockung der Bezüge bei gleichzeitiger Durchforstung der geldwerten Dienstvorteile vorgeschlagen. Doch beide Politiker winkten ab. Danach geschah lange Zeit nichts. Erst NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) gab später ein Gutachten in Auftrag und legte in diesem Jahr ein Reformpaket vor, das im Juli von der rot-grünen Mehrheit im Landtag gebilligt wurde. CDU und FDP enthielten sich, die Piraten votierten mit Nein.

Mit dem neuen Ministergesetz wurden zwar die Altersgrenzen für pensionsberechtigte Mitglieder des Landeskabinetts moderat heraufgesetzt. Unter dem Strich gab es aber auch etliche Besserstellungen. "Es kommt nicht von ungefähr, dass die bestbezahlten Polit-Rentner aus NRW kommen", so der Finanzexperte des Bundes der Steuerzahler NRW, Heiner Cloesges, zu unserer Redaktion. Das liege "an den luxuriösen Altersversorgungsansprüchen nach dem bisherigen Ministergesetz. Daran ändert sich auch durch das neue Ministergesetz leider nicht viel", so Cloesges. Seinen Berechnungen zufolge hatte ein Minister nach zehn Dienstjahren gemäß alter Regelung Anspruch auf 42 Prozent der Bemessungsgrundlage (das ist die Besoldungsgruppe B11 mit einem 20-prozentigen Zuschlag). Auf der Basis der Neuregelung seien es jetzt aber sogar 48 Prozent. Bereits nach 20 Jahren erreiche ein Minister den Höchstsatz von 71,75 Prozent seiner aktiven Bezüge. Nach der alten Regelung hätte er dafür noch 22 Jahre benötigt.

Die Parteien in NRW halten sich unterdessen mit Kommentaren auffallend zurück. Kein Wunder, denn von den hohen Minister-Pensionen profitieren alle bisherigen Regierungsparteien, auch wenn die Beträge zum Teil mit anderen Einkünften verrechnet werden.

Zu den Ex-Landespolitikern gehören beispielsweise Fritz Behrens (Innen), Wolfgang Clement und Peer Steinbrück (alle SPD) sowie die frühere Umweltministerin Bärbel Höhn und Ex-Sportminister Michael Vesper (Grüne). Zur schwarz-gelben Landesregierung (2005 bis 2010) unter Führung von Jürgen Rüttgers zählten Finanzminister Helmut Linssen und Wirtschaftsministerin Christa Thoben (alle CDU) sowie Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart und Innenminister Ingo Wolf (beide FDP).

Wolf galt allerdings schon früh als Sonderfall: Weil er 1999 aufgrund einer Landesgesetzgebung sein Amt als Oberkreisdirektor verlor, konnte er zu seinen Bezügen als damaliger FDP-Fraktionschef noch Einnahmen aus der Kreis-Ära verbuchen. Angeblich war er damit der finanziell am üppigsten ausgestattete Politiker bundesweit.

(hüw)
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