Interview mit Justizminister Heiko Maas "Man darf auch die AfD nicht pauschal verurteilen"

Düsseldorf · Justizminister Heiko Maas spricht im Interview über die besondere Verantwortung der Bundeswehr, warum Facebook zu wenig Hasskommentare löscht und man die AfD nicht pauschalisieren darf.

Justizminister Heiko Maas im Interview
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Justizminister Heiko Maas im RP-Interview

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Foto: Krebs, Andreas

Herr Minister, in Bonn ist der Angeklagte im Fall des getöteten Jungen Niklas freigesprochen worden. Ist die Justiz zu schlecht ausgestattet, so dass Straftaten oft ungesühnt bleiben?

Maas: Zu einzelnen Fällen kann und will ich mich mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz nicht äußern. Insgesamt bin ich aber fest davon überzeugt, dass wir eine gute Justiz in Deutschland haben. Es ist gut, dass die meisten Bundesländer mittlerweile erkannt haben, dass sie mehr Geld für die Justiz ausgeben müssen. Gerade in NRW ist eine erhebliche Anzahl an Richtern und Staatsanwälten eingestellt worden.

Dauern Strafprozesse generell zu lang?

Maas: Es ist sicher wünschenswert, dass Prozesse in einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden können. Das ist im Interesse alle Beteiligten. Allerdings ist jeder Fall anders und deshalb sind die Verfahrenszeiten untereinander nur bedingt vergleichbar. Unsere Reform, die den Strafprozess vereinfachen und beschleunigen wird, muss nur noch vom Bundestag beschlossen werden.

Also ist das schon ein Thema.

Maas: Ja, klar. Allerdings: Im internationalen Vergleich würden sich viele Länder Verfahrenszeiten wie in Deutschland wünschen.

Die Verwaltungsgerichte ächzen unter der enorm hohen Belastung durch die Asylverfahren, die noch größer werden wird. Das ist auch deswegen kaum zu schaffen, weil zu wenige Verwaltungsrichter werden wollen. Müssen Sie Richter aus dem Ruhestand holen?

Maas: Ich hoffe, dass es den Bundesländern gelingt, die Stellen mit jungen Kräften zu besetzen. Trotz der hohen Belastung: Die Unabhängigkeit macht den Richter immer noch zu einem sehr attraktiven Beruf. Die hohe Zahl an Asylverfahren kommt dadurch zustande, dass das Bamf jetzt viele Anträge bearbeitet hat.

Brauchen wir eine andere juristische Ausbildung, um die Leute schneller in Richterämter zu bekommen?

Maas: Das glaube ich nicht. Die hohe Kompetenz unserer Juristinnen und Juristen gehört letztlich zum Markenkern unseres Rechtsstaats. Und: Wir sind in allen Bereichen dabei, die Justiz zu modernisieren. Auch der elektronische Rechtsverkehr soll die Arbeit erleichtern.

Der Fall Franco A. wirkt ein merkwürdiges Bild auf die innere Verfassung der Bundeswehr. Sie selbst standen auf seiner Liste der Anschlagsopfer. Zieht die Bundeswehr solche Typen magisch an?

Maas: Das darf sie nicht. Solche Typen haben bei der Bundeswehr nichts zu suchen. Wir dürfen uns allerdings nichts vormachen. So bitter es ist, aber es gibt Rechtsextremismus in unserer gesamten Gesellschaft, und deshalb gibt es ihn leider auch in der Bürgerarmee Bundeswehr.

Sind die Angehörigen der Bundeswehr nicht anfälliger für eine solche Gesinnung?

Maas: Die Bundeswehr hat eine ganz besondere Verantwortung, gegen Rechtsextremismus vorzugehen. Wenn solche Dinge öffentlich werden, müssen die Verantwortlichen mit aller Schärfe darauf reagieren. Im Interesse der Bundeswehr muss das im Keim erstickt und konsequent geahndet werden.

Räume, die wie Wehrmachtsbunker eingerichtet sind wie in der Kaserne von Franco A., lassen nicht auf eine solche Verantwortung schließen.

Maas: Wenn es so etwas gibt, darf die Bundeswehrführung das in keiner Weise dulden und muss auch Konsequenzen ziehen. Mit Blick auf die deutsche Geschichte muss ganz klar sein: Wer die Wehrmacht glorifiziert, hat in der Bundeswehr rein gar nichts zu suchen.

Die Verteidigungsministerin spricht von einem Haltungsproblem bei der Bundeswehr. Dafür bekommt sie heftige Schelte - auch von Ihren Parteifreunden. Richtig?

Maas: Frau von der Leyen hat ihre Kritik ja mittlerweile selbst relativiert. Sie hat sich sogar entschuldigt. Einen Generalverdacht darf es nicht geben. Wir dürfen doch nicht zehntausende Soldaten und zivile Beschäftigte, die bei der Bundeswehr tagtäglich vorbildlich ihren Dienst tun, für die Verbrechen von Einzelnen verantwortlich machen. Das ist auch wichtig für das Vertrauen, das die Streitkräfte in die Politik haben müssen. Pauschalisierungen führen immer in die Irre.

Auch bei der AfD?

Maas: Aber klar. Man darf auch die AfD nicht pauschal verurteilen.

Sie sprachen in diesem Zusammenhang von einer Schande für Deutschland. Ist das nicht pauschal?

Maas: Ich habe nicht die AfD, sondern Pegida als eine Schande für Deutschland bezeichnet. Und: Ja, das ist pauschal, weil sich eben jeder, der da mitgelaufen ist auch zurechnen lassen muss, was die Anführer an Hetze verbreitet haben. Ich finde noch immer, dass es gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit klarer Wort bedarf. Bei Pegida wurden einfach Grenzen überschritten. Mittlerweile ist das ja auch gerichtlich geklärt: Die Redner wurden wegen Volksverhetzung strafrechtlich verurteilt.

Bei Ihrem Gesetzentwurf gegen Hasskommentare im Internet stehen FDP, Grüne, CSU und der Internetwirtschaftsverband eco gegen Sie.

Maas: Wir können sehr gerne über die Kritik in der Sache diskutieren.

Das Gesetz sieht aus wie ein Schnellschuss.

Maas: Wir haben das ausführlich mehr als ein Jahr lang mit den Netzwerkbetreibern diskutiert. Die haben uns zunächst signalisiert: Wir lösen das Problem selbst. Das ist aber nicht geschehen. Noch immer werden bei Twitter nur 1% und bei Facebook nur 39% der strafbaren Inhalte gelöscht. Das ist zu wenig. Hasskriminalität hat im Netz genauso wenig einen Platz, wie auf der Straße.

Gefährdet das Gesetz denn nicht die Meinungsfreiheit?

Maas: Nein, völliger Unsinn. Wir beziehen uns ausdrücklich nur auf strafbare Inhalte. Die Grenzen sind eindeutig: Was strafbar ist, unterfällt nicht der Meinungsfreiheit. Uns geht es vielmehr um den Schutz der Meinungsfreiheit derer, die im Netz durch kriminelle Hetze mundtot gemacht werden sollen. Wir haben nicht das Problem, dass zu viel gelöscht wird, sondern dass zu wenig gelöscht wird.

Wer definiert denn den Unterschied zwischen Kritik und Straftat?

Maas: Völlig klar: Bußgelder gegen die Sozialen Netzwerke können nur dann verhängt werden, wenn ein Gericht zuvor entschieden hat, dass Einträge strafbar sind. Dies geschieht im Wege eines gerichtlichen Vorabentscheidungsverfahrens.

Warum löscht Google wesentlich mehr als Facebook?

Maas: Weil Facebook offenbar nicht das Geld und notwendige Personal zur Verfügung stellt. Dass es besser geht, zeigt Google mit der Plattform Youtube: Hier werden mittlerweile 90 % der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte gelöscht.

Machen Sie denn die Konzerne nicht zu Hilfspolizisten?

Maas: Nein. Die Konzerne sind bereits nach geltender Rechtslage dazu verpflichtet, strafbare Inhalt unverzüglich zu löschen, sobald sie davon Kenntnis haben. Da sie dieser Pflicht nur unzureichend nachkommen, wollen wir mit den möglichen Bußgeldern den Druck auf die Unternehmen erhöhen. Wir schaffen insofern keine neue Rechtslage, sondern sorgen nur dafür, dass geltendes Recht endlich durchgesetzt wird. Daneben bleibt natürlich unser Rechtstaat gefordert: Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat genauso weiter absolute Priorität.

Neben dem ausbreitenden Hass im Netz ist auch der Schutz unserer Daten bedroht. Brauchen wir ein digitales Grundrecht im Grundgesetz?

Maas: Wir haben das vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Recht auf informationelle Selbstbestimmung und eine EU-Richtlinie, die wir umsetzen werden. Über die Frage, ob wir auf europäischer Ebene so etwas wie digitale Grundrechte brauchen, sollten wir sicher diskutieren.

Eines der Lieblingsthemen der SPD ist die Mietpreisbremse. Sie haben das Gesetz maßgeblich vorbereitet, das seit Juni 2015 in Kraft ist. Viel geändert hat sich nicht. Müssen Sie nachbessern?

Maas: Mit der Mietpreisbremse haben wir erstmals ein Instrument geschaffen, mit dem nicht mehr der Vermieter allein die Höhe des Mietpreises bestimmt. Sie darf maximal 10% über der Vormiete liegen. Die Mietpreisbremse würde noch breiter wirken, wenn wir ins Gesetz schreiben, was die Union bislang blockiert hat.

Was wollen Sie konkret tun?

Maas: Es hat sich beispielsweise gezeigt, dass Vermieter die Vormiete bei neuen Interessenten nicht nennen. Und bei 20 oder 30 Interessenten fragen auch die wenigsten nach. Sie befürchten sonst die Wohnung nicht zu bekommen. Hier schlagen wir eine Pflicht des Vermieters vor, von sich aus automatisch die Vormiete offenzulegen.

Daran allein kann es wohl nicht liegen, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert.

Maas: Wir haben noch mehr Vorschläge in unserem Programm. Zum Beispiel ist die Umlage bei Modernisierungskosten von elf Prozent zu hoch. Der Vermieter zahlt kaum Zinsen und sollte deshalb nur noch acht Prozent als Umlage auf den Mietpreis überwälzen dürfen.

Können Sie das nicht in einer Schnell-Novelle noch vor der Wahl verabschieden?

Maas: Unsere Gesetzesvorschläge liegen auf dem Tisch. Die Union blockiert das. Wir finden, dass wenn selbst Normalverdiener an den Stadtrand verdrängt werden, etwas schief läuft. Da müssen wir gegensteuern. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Müssen Sie vielleicht akzeptieren, dass in Ballungsräumen die Preise für Wohnraum steigen, während sich das Land entleert?

Maas: Wir akzeptieren ja Mietsteigerungen von bis zu zehn Prozent. Aber 30 und 40 Prozent wie in einigen Großstadtlagen sind eindeutig zu hoch. Wir müssen hier den Exzessen entgegenwirken.

Man könnte auch Bauland schneller ausweisen oder Baurecht vereinfachen.

Maas: Klar, wo das helfen kann, damit schnell genug neue Wohnungen gebaut werden, begrüße ich das. Das ist aber insbesondere Aufgabe der Länder und Kommunen.

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