Islamverbände auch künftig einbinden

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat ein eindeutiges Urteil gefällt. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat sind demzufolge keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Damit steht ihnen auch nicht das Recht zu, islamischen Religionsunterricht allein nach ihren Vorstellungen in Nordrhein-Westfalens Schulen durchzusetzen. Dieser Religionsunterricht kann nun erst einmal nach dem Modell des Beirats fortgeführt werden, in dem die beiden Verbände weiterhin vertreten sind; ein dominanter Einfluss auf den islamischen Religionsunterricht ist damit aber ausgeschlossen.

Islamverbände auch künftig einbinden
Foto: Bialdiga

Das Urteil hat Bedeutung weit über die bloße Erteilung islamischen Religionsunterrichts hinaus. Es ist ein deutliches Signal, dass Teile des organisierten Islam in Deutschland bisher nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Aufgabe der Landesregierung ist es nun, schnell zu verdeutlichen, wie es beim islamischen Religionsunterricht weitergehen soll, wenn das provisorische Beiratsmodell im Sommer 2019 ausläuft. Eines ist klar: Erfolgreich kann eine Zusammenarbeit auf Dauer nur sein, wenn möglichst viele Islamverbände eingebunden sind.

(RP)
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