Rom Italien kippt Verbot von Spendersamen
Rom · Italiens Oberstes Gericht hat das Gesetz, das künstliche Befruchtung mit Spendersamen einer dritten Person verbietet, für verfassungwidrig erklärt. Zuvor wurde bereits der Teil des zehn Jahre alten Gesetzes aufgehoben, der die Erzeugung von Embryonen begrenzte.
10.04.2014
, 10:49 Uhr
Die katholische Kirche hatte mittels einer Kampagne versucht, die strengen Regeln zur künstlichen Befruchtung zu erhalten. Ein Referendum erreichte allerdings nicht das nötige Quorum. In Deutschland ist der Einsatz von Spendersamen erlaubt.