Berlin/Mainz Böhmermann verweigert Unterlassungserklärung
Berlin/Mainz · Im Fall Böhmermann wird ein Gerichtsverfahren immer wahrscheinlicher: Der ZDF-Moderator will im zivilrechtlichen Streit mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan keine Unterlassungserklärung abgeben. Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz bestätigte gestern, dass er den Anwälten Erdogans auf deren Unterlassungsaufforderung eine Absage erteilt habe. Erdogan könnte nun Unterlassungsklage einreichen.
Der Münchner Rechtsanwalt Hubertus von Sprenger vertritt Erdogan in dem zivilrechtlichen Streit. Er hatte bereits angedeutet, vor ein Landgericht zu ziehen, falls Böhmermann keine Unterlassungserklärung abgibt. Ob Schadenersatz gefordert wird, steht noch nicht fest.
Neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung laufen derzeit auch zwei strafrechtliche Verfahren in der Sache. Die Türkei hat zum einen eine Strafverfolgung wegen der Beleidigung von Organen ausländischer Staaten beantragt; Erdogan hat zum anderen persönlich Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.
Auch innerhalb des Senders sorgt die Diskussion über das Erdogan-Schmähgedicht für Unruhe. Der ZDF-Redakteursausschuss ließ gestern unter den Mitarbeitern einen Brief mit der Überschrift "Besinnung statt Medienschleife" verteilen. "Wir würden es begrüßen, wenn die ,Schmähkritik' vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird", heißt es in dem Schreiben. Der Beitrag sei ein "Dokument der Zeitgeschichte". Sie plädieren dafür, einheitliche Maßstäbe anzulegen.
Die Mehrheit der Deutschen ist laut einer Umfrage gegen eine strafrechtliche Verfolgung des Satirikers. Nur zehn Prozent der Befragten sprachen sich für Ermittlungen wegen der möglichen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten aus.