Straßburg Jugendliche können nach Haft weiter in Gewahrsam bleiben

Straßburg · Deutsche Gerichte dürfen für einen nach Jugendstrafrecht verurteilten Mörder nach Verbüßen seiner Haftstrafe Sicherungsverwahrung anordnen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Richter urteilten damit erstmals in der Frage, inwiefern eine Unterbringung eines Straftäters in Sicherungsverwahrung möglich ist, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde.

Der Kläger war 1999 wegen eines Sexualmordes zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte als 19-Jähriger eine Joggerin erwürgt. Nach Verbüßen seiner Strafe kam er in Sicherungsverwahrung, da mehrere Gerichte die Gefährlichkeit des Mannes betonten. Gutachter verwiesen auf anhaltende gewalttätige sexuelle Fantasien des Mannes. Im Gefängnis verweigerte der Mann jede Therapie.

(kna)
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