Juristische Debatte Das sagt das Grundgesetz zur Ehe für alle

Berlin · Nach Ansicht mehrerer Staatsrechtler wird die vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Ehe für alle einer Überprüfung in Karlsruhe standhalten. Laut Juristen hat der Gesetzgeber hier großen Gestaltungsspielraum.

Als die Kanzlerin nach der Abstimmung im Bundestag vor die Mikrofone tritt, ist bereits klar, wie sie votiert hat. "Die Ehe im Sinne des Grundgesetzes ist eine Ehe zwischen Mann und Frau", sagt Angela Merkel. Deswegen habe sie sich gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle entschieden. Sie hoffe, dass nun ein "gesellschaftlicher Frieden" in der Sache einkehre. Doch das ist unwahrscheinlich. Denn schließlich wird sich wohl noch das Bundesverfassungsgericht mit der Ehe für alle befassen. Es wird entscheiden müssen, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Oder hätte man Artikel 6 ändern müssen? Ein Überblick über die Debattenlage.

Was steht überhaupt in Artikel 6? Der betreffende Satz in Artikel 6 des Grundgesetzes lautet: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung." In wenigen Fragen herrscht so viel Klarheit wie hier. Dieser simple Satz bedeutet zunächst einmal, dass der Gesetzgeber das Institut Ehe schaffen und beschützen muss. Und in jedem Fall darf er die Ehe nicht schlechter behandeln als irgendeine andere Lebensform. Das war es dann aber auch schon mit der Einhelligkeit.

Ist die Ehe des Grundgesetzes heterosexuell? Viele Politiker der Union, etwa die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt, sehen das so. Und auch etliche vor allem konservative Juristen sind der Auffassung, dass das Grundgesetz mit "Ehe" nur Mann und Frau gemeint haben kann - schließlich stamme es von 1949. Doch man muss das nicht so sehen. Frauke Brosius-Gersdorf, Staatsrechtlerin an der Universität Hannover, sagt: "Dass die Ehe auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte. Es wurde damit aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen." Weder im Grundgesetz noch im Bürgerlichen Gesetzbuch war bislang definiert, was eine Ehe eigentlich ist. "Das bedeutet, der Gesetzgeber hat einen sehr großen Gestaltungsspielraum", sagt Brosius-Gersdorf.

Muss aus der Ehe nicht eine Familie hervorgehen können? Neben dem historischen Argument wird oft ins Feld geführt, dass die Ehe gerade deshalb besonders vom Grundgesetz geschützt werde, weil aus ihr eine Familie, also Kinder, hervorgehen könnten. Eine Ehe dürfe demnach nur derjenige führen, der potenziell fortpflanzungsfähig ist. Staatsrechtlerin Brosius-Gersdorf widerspricht: "Ebenso wenig wie die Familie eine Ehe voraussetzt, erfordert die Ehe, dass sie zur Familie werden kann." Ebenso wird man heterosexuellen Ehepartnern, die keine Kinder haben wollen oder können, nicht absprechen können, dass sie eine Ehe führen.

Abstimmung: Bundestag entscheidet über Ehe für alle
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Bundestag stimmt über Ehe für alle ab

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Foto: rtr, FAB/CDC/MAT

Was macht das Bundesverfassungsgericht? "Die Frage, was verfassungskonform ist und was nicht, darf nicht unter politischer Opportunität beurteilt werden", hat Volker Kauder, Fraktionschef der Union, in der Debatte im Bundestag gesagt. Entscheiden werden am Ende also die Richter in Karlsruhe. Christoph Degenhart, Staatsrechtler aus Leipzig, hätte es zwar für den "sauberen Weg" gehalten, das Grundgesetz zu ändern, aber: "Ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht pragmatische Lösungen sucht, um das Gesetz zu halten." Und auch Frauke Brosius-Gersdorf glaubt an die Zulässigkeit der Ehe für alle - sie stehe mit Artikel 6 in Einklang.

(her)
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