Weil die Türkei die Todesstrafe abschaffen will: "Kalif von Köln" droht Abschiebung
zuletzt aktualisiert: 06.08.2002 - 10:28Düsseldorf (rpo). Nach dem Beschluss der Türkei, die Todesstrafe abzuschaffen, sieht das Düsseldorfer Innenministerium Chancen für eine Abschiebung des Islamistenführers Metin Kaplan. Der "Kalif von Köln" verbüßt eine vierjährige Haftstrafe wegen Aufforderung zu Straftaten.
Wegen der bislang drohenden Todesstrafe in seiner Heimat war die Abschiebung nicht vollzogen worden. "Wir sind daran interessiert, dass Kaplan so schnell wie möglich abgeschoben wird. Wenn sich die Medienberichte bestätigen, gibt es kein Abschiebehindernis mehr", sagte ein Sprecher des nordrhein- westfälischen Innenministeriums am Montag in Düsseldorf. Das Bundesinnenministerium werde den Beschluss des türkischen Parlamentes nun prüfen. Wenn damit das Abschiebehindernis tatsächlich entfalle, könne die bereits bestehende Ausweisungsverfügung des Ausländeramts Köln vollstreckt werden.
Die Abschiebung des Fundamentalisten, dessen Organisation "Kalifatsstaat" auch Kontakte zu Osama bin Laden unterhalten hatte, ist das erklärte Ziel der Bundesregierung. Bislang war die Ausweisung an einer Anklageschrift der türkischen Justiz gescheitert. Nach dem darin enthaltenen Tatvorwurf des Landesverrats drohte Kaplan bislang in der Türkei die Todesstrafe. Damit konnte er nach deutschem Recht nicht abgeschoben werden.
Mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft könnte Kaplan nun sogar bereits vor Verbüßung seiner Haftstrafe Ende März kommenden Jahres abgeschoben werden. Eine Sprecherin der Karlsruher Behörde wollte dazu am Montag keine Stellung nehmen.
Kaplan sitzt derzeit wegen des Aufrufs zum Mord an einem Rivalen in Düsseldorf eine vierjährige Haftstrafe ab. Er hatte zur Tötung eines "Gegenkalifen" aufgerufen, der im Mai 1997 durch zwei Unbekannte ermordet wurde. Eine vorzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit hatten das Düsseldorfer Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof abgelehnt.
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