Karlsruhe Karlsruhe knüpft Ja zu Ceta an Bedingungen

Karlsruhe · Die Bundesregierung darf das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Ceta) vorläufig mit auf den Weg bringen. Kritiker, die eine einstweilige Anordnung gegen die deutsche Zustimmung erwirken wollten, scheiterten damit vor dem Bundesverfassungsgericht.

Damit kann Ceta wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Das Verfassungsgericht formulierte aber Bedingungen. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme. Die Bundesregierung zeigte sich zufrieden.

(RP)
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