Karlsruhe Karlsruher Richter schränken Kopftuchverbot ein

Karlsruhe · Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung werde das Gericht heute veröffentlichen, meldete die "taz". In dem Urteil geht es um das NRW-Schulgesetz. Das Gericht soll in zwei Fällen entschieden haben, dass das allgemeine Kopftuchverbot im Schulgesetz "verfassungskonform einzuschränken" sei. Geklagt hatten zwei muslimische Lehrerinnen, die aus religiösen Gründen in der Schule eine Kopfbedeckung tragen wollten.

Dem Urteil zufolge soll das Tragen eines Kopftuches oder einer Mütze künftig nur noch dann verboten werden dürfen, wenn eine "konkrete Gefahr für Neutralität und Schulfrieden" gegeben sei. Eine generelle Kopftucherlaubnis ist das Urteil nicht. Die Entscheidung wurde wegen einer Computerpanne des Gerichts früher bekannt als geplant.

(RP)
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