Berlin Kassen fordern Meldepflicht für Kunstfehler

Berlin · Die Zahl der medizinischen Behandlungsfehler in Deutschland hat sich laut dem jüngsten Jahresbericht nicht erhöht. Aber nicht alle Betroffenen tauchen tatsächlich in der Statistik auf.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hält die Daten, die er zu Kunstfehlern erhebt, nur für bedingt aussagekräftig. Deshalb haben seine Vertreter nun die Einführung einer bundesweiten Meldepflicht für Behandlungsfehlervorwürfe gefordert. "Die Sicherheitskultur ist in Deutschland noch unterentwickelt", sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDK. "Im Vergleich zu Ländern, in denen Fehler im medizinischen Bereich verpflichtend gemeldet werden müssen, kann in Deutschland aufgrund der intransparenten Datenlage noch zu wenig aus den Problemen gelernt werden", so der Mediziner.

Die Schwierigkeit: Aktuell sammeln nur die Bundesärztekammer und der MDK entsprechende Zahlen. Andere Stellen, wie Versicherer oder Gerichte, die auch mit Vorwürfen gegen Ärzte und Krankenhäuser zu tun haben, geben ihre Informationen dagegen nicht weiter. Dadurch finden sich viele Fälle in den Erhebungen überhaupt nicht wieder. Mit der Meldepflicht sollen die Voraussetzungen für eine breitere Datengrundlage geschaffen werden. Die Verwaltung der Statistik würde dann unabhängigen Behörden wie dem Statistischen Bundesamt überlassen.

Das Gesundheitsministerium steht der Forderung grundsätzlich wohlwollend gegenüber: "Das A und O zur Vermeidung von Behandlungsfehlern ist eine gute Fehlerkultur in allen medizinischen Einrichtungen", sagte eine Sprecherin. "Dazu tragen einrichtungsinterne und einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme bei." So könnten Fehler erkannt, ihre Ursachen analysiert und für die Zukunft vermieden werden. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl Lauterbach, ist dafür: "Ich halte das grundsätzlich für richtig, solange sich die Meldepflicht auf belegte Fälle erstreckt", sagte er. "Wenn sich in einer Einrichtung solche Probleme häufen, muss das für die Patienten ersichtlich sein."

Dass die Forderung ihre Berechtigung haben könnte, macht auch die jetzt veröffentlichte MDK-Jahresstatistik zu Kunstfehlervorwürfen deutlich. Die Gutachter beschäftigten sich 2015 mit 14.828 Beschwerden. In 4064 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. Besonders viele Probleme traten bei Hüft- und Knieoperationen auf. 41 Prozent aller Beschwerden bezogen sich auf Komplikationen nach operativen Eingriffen. Ebenso häufig wie chirurgische Eingriffe wurden zahnärztliche Behandlungen bemängelt. Vor allem in Verbindung mit Wurzel- und Kariesbehandlungen wurden besonders häufig Fehler nachgewiesen. Gutachter führen 25 Prozent aller bestätigten Behandlungsfehler auf die Erhebung falscher Befunde zurück.

(th)
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