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Kassel Kein Rentenrabatt für Familien

Kassel · Muss der Staat Eltern finanziell besserstellen? Nein, sagt das Bundessozialgericht.

Die bisherigen Beiträge von Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung sind rechtens. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Nach Ansicht der Richter ist es legitim, wenn der Gesetzgeber die Kindererziehung nicht in Form niedrigerer Beiträge berücksichtigt, sondern durch Leistungen ausgleicht. Dazu gehörten beispielsweise kostenlose Schulen und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Die Kläger wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen (Az.: B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R).

Im vorliegenden Fall wollten die klagenden Eltern die Erziehungszeiten für ihre drei Kinder mehr berücksichtigt wissen, indem sie nur noch die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen. Hilfsweise wollen sie einen Betrag in Höhe von 833 Euro pro Monat und Kind von den zu entrichtenden Sozialbeiträgen abziehen. Der Vater, der als Gemeindereferent beim Erzbistum Freiburg beschäftigt ist, und seine in einem katholischen Krankenhaus tätige Ehefrau gaben an, dass sie als Familie in dem derzeitigen Sozialversicherungssystem gegenüber Kinderlosen stark benachteiligt würden. Die Eltern beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001. Durch die damalige Entscheidung waren die Beiträge in der Pflegeversicherung für Kinderlose gestiegen. Das Gericht hatte den Gesetzgeber beauftragt, auch andere Sozialversicherungen zu prüfen.

"Familien werden schwerst benachteiligt", sagte ein Anwalt der Eltern. Die Ungerechtigkeit müsse auf der Beitragsseite - also durch niedrigere Abgaben - ausgeglichen werden. Das Bundessozialgericht sah das anders: Der Beschluss zur Pflegeversicherung sei nicht eins zu eins auf die Rentenversicherung übertragbar. Der Gesetzgeber berücksichtige zudem Erziehungsleistungen "in Form verschiedener familienfördernder Elemente", sagte der Vorsitzende Richter.

Das Bundessozialgericht hatte bereits 2015 in zwei anderen Verfahren festgestellt, dass die Beitragsbemessung der Sozialversicherungen nicht verfassungswidrig ist.

(RP)
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