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Initiatoren lassen Unterlagen kursieren: Kinderwahlrecht: Bundestag diskutiert nach Sommerpause

zuletzt aktualisiert: 18.07.2003 - 18:06

Berlin (rpo). Mehere Politiker fordern die Einführung des Wahlrechts für Kinder. Der Vorstoß von FDP-Abgeordneten Hermann Otto Solms und Klaus Haupt soll nach der Sommerpause den Bundestag beschäftigen.

Wie eine Sprecherin der FDP-Fraktion in Berlin am Freitag mitteilte, sind allen Abgeordneten Unterlagen übermittelt worden. Angestrebt wird ein interfraktioneller Gruppenantrag.

Mit ihm soll eine Verfassungsänderung in die Wege geleitet werden, die ein "Wahlrecht von Geburt an" bringt. Dieses soll von den Eltern - zusätzlich zu ihrem eigenen Wahlrecht - treuhänderisch ausgeübt werden, bis die Kinder mit 18 selbst wählen dürfen.

Gemäß dem der AP vorliegenden Antragsentwurf sollen die Eltern die Wahlentscheidung mit den Kindern besprechen, wenn diese den entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben. Begründet wird der Vorstoß unter anderem damit, dass der bisherige Ausschluss der Kinder und Jugendlichen vom Wahlrecht eine angemessene Beteiligung der jungen Generation an der politischen Willensbildung vereitle, die Gleichheit der Staatsbürger in Frage stelle und die Verlagerung von Lasten auf künftige Generationen fördere.

Ein Gruppenantrag kann eingebracht werden, wenn er die Unterstützung von mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten hat, das wären also 30. Als Urheber des Antrags sind außer Haupt und Solms Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), Vizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne) sowie Rainer Eppelmann (CDU), Hans-Peter Friedrich (CSU), Martin Hohmann (CDU), Sibylle Laurischk (FDP), Johannes Singhammer (CSU), Rolf Stöckel (SPD) und Antje Vogel-Sperl (Grüne) aufgeführt.

Zu den Befürwortern gehört auch Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD). Eine Sprecherin ihres Ministeriums betonte aber, Schmidt unterstütze die Initiative als Privatperson.


 
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