Düsseldorf/Münster Kita-Beitrag für zweites Kind gekippt

Düsseldorf/Münster · Für alle Familien bleibt das letzte Kita-Jahr landesweit beitragsfrei.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Kommunen keine Kita-Elternbeiträge für das jüngere Geschwisterkind erheben, wenn das ältere Kind in das letzte Kita-Jahr (Vorschulgruppe) kommt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden. Das letzte Kita-Jahr ist landesweit grundsätzlich beitragsfrei.

Mit seinem Urteil widersprach das OVG der Praxis in Städten wie Kempen und Erkelenz, die den Eltern Kita-Beiträge für den jüngeren Geschwisterteil des Vorschulkindes abverlangt haben. Die Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Aachen hatten dazu unterschiedlich geurteilt. Mit Spannung war daher die Entscheidung des OVG erwartet worden. In dem Urteil, das von landesweiter Bedeutung ist, wird keine Revision zugelassen (Az.: 12 A 1756/15 bis 12 A 1760/15).

"Dies ist ein guter Tag für NRW", sagte Familienministerin Christina Kampmann (SPD). Es freue sie, dass die beabsichtigte Entlastung junger Familien bei den Kita-Gebühren nun auch von der obersten Rechtsprechung bestätigt worden sei. "Das nämlich war das Ziel der Landesregierung: Alle jungen Familien mit Kindern im letzten Kindergartenjahr von Kita-Gebühren zu befreien - nicht nur diejenigen, die nur ein Kind in der Tagesbetreuung haben." Deshalb erstatte das Land den Kommunen den entgangenen Elternbeitrag von Anfang an.

Das Ministerium kündigte an, dass bei der bevorstehenden Neugestaltung der Kita-Finanzierung auch die Erhebung von Elternbeiträgen auf den Prüfstand komme. Noch bis zur Landtagswahl werde sich die rot-grüne Landesregierung auf Eckpunkte verständigen. Wie es auf Anfrage unserer Redaktion hieß, soll es dabei auch darum gehen, die Beitragsfreiheit für Eltern "perspektivisch auszuweiten".

(hüw)
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