Berlin Kitas müssen Impf-Muffel den Behörden melden

Berlin · 115 Punkte umfasste die Tagesordnung des Bundesrats für die gestrige Sitzung. Neben der Ehe für alle fällte die Länderkammer eine ganze Reihe von Beschlüssen, die den Alltag der Bürger verändern werden. Eine Auswahl:

Rente Die Renten in Ost und West werden bis 2025 angeglichen. Dieser Prozess soll in sieben Schritten erfolgen und bereits im kommenden Jahr beginnen. Zudem werden die Betriebsrenten reformiert: Beim neuen Modell einer Zielrente entfallen für die Arbeitnehmer Rentengarantien, also feste Auszahlungshöhen.

Strompreise Auf dem Strommarkt werden bis 2023 die Netzentgelte angeglichen. In Nord- und Ostdeutschland dürften dadurch die Strompreise sinken - die Netzentgelte, die rund ein Viertel der Stromkosten ausmachen, sind dort nämlich besonders hoch. Stromkunden im Westen und Süden müssen mit höheren Preisen rechnen.

Gesundheit Kitas müssen Eltern künftig beim Gesundheitsamt melden, wenn diese keine Impfberatung beim Haus- oder Kinderarzt nachweisen können. Der Nachweis einer Impfberatung für die Kinder ist schon seit zwei Jahren Pflicht, doch bislang war es den Kitas freigestellt, ob sie säumige Eltern bei den Behörden melden.

Verkehr Straftätern droht in Zukunft auch der Entzug ihres Führerscheins. Während diese Sanktion bislang ausschließlich bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, ist ein Fahrverbot als Nebenstrafe künftig auch bei allen anderen Straftaten möglich. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird zudem von drei Monaten auf sechs Monate erhöht.

Finanzen Bezahlen mit der Kreditkarte wird für die Verbraucher preiswerter. Ab dem kommenden Jahr dürfen Händler in vielen Fällen keine speziellen Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Diese Regelung gilt europaweit - für Zahlungen an der Ladenkasse und im Internet.

Kriminalität Bei Wohnungseinbrüchen greifen in Zukunft härtere Strafen. Nach der vom Bundesrat gebilligten Gesetzesverschärfung gilt für den Einbruch in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" eine Mindeststrafe von einem Jahr. Bislang sind lediglich sechs Monate vorgesehen, in "minderschweren Fällen" sogar nur drei Monate. Minderschwere Fälle wird es in Zukunft aber gar nicht mehr geben.

Internet Online-Netzwerke sind verpflichtet, härter gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen. So müssen Facebook, Twitter und Youtube strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. Für weniger eindeutige Fälle ist eine längere Frist von sieben Tagen vorgesehen.

(RP)
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