Kinderpornografie Koalition will Gesetzeslücke bei Nacktbildern schnell schließen

Berlin · Nach der Affäre um den SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wollen Bund und Länder möglichst rasch beim Kinderschutz gesetzlich nachbessern. Der Handel mit Nacktbildern von Kindern soll verboten werden.

Kinderpornografie: Koalition will Gesetzeslücke bei Nacktbildern schnell schließen
Foto: Jens Schierenbeck

Der Handel und Besitz von Kinder-Nacktfotos ist in Deutschland nicht strafrechtlich sanktioniert — für viele ist das nur schwer nachvollziehbar. Schon 2006, als die Kinderschutzgesetze zuletzt nachgebessert wurden, diskutierte die Politik die schwierige Grenzziehung zwischen harmlosen Bildern nackter Kinder und Missbrauch. Manches liegt eben auch beim Betrachter.

Nach der Affäre um den SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy, der sich Nacktbilder von Jungen bei einem kanadischen Kinderporno-Händlerring bestellt hat, ist sich die Politik einig: Nötig ist eine Verschärfung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes. Und so dringen Politiker der großen Koalition und der Bundesländer darauf, die Kinderpornografie-Regeln rasch nachzubessern.

Bayern kündigt Gesetzentwurf an

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte unserer Redaktion, es gehe nicht, "dass Nacktfotos von Kindern gewerbsmäßig vertrieben oder massenhaft verbreitet werden". Er geht davon aus, dass ein entsprechender Gesetzentwurf noch vor dem Sommer vorliegen wird. Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), sieht zügigen Handlungsbedarf und glaubt, dass eine Umsetzung auch "relativ zeitnah" möglich ist.

Und Bayerns Staatsministerin Christine Haderthauer (CSU) kündigte an, dass Bayern am 11. April im Bundesrat einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen werde: "Wir wollen jede Verbreitung von Kinder-Nacktfotos unter Strafe stellen", sagte Haderthauer. Ausgenommen sei eine sozialadäquate Verbreitung, etwa der des Kinderpos für die Windelwerbung.

Edathy hatte sich über einen kanadischen Kinderporno-Händlerring Nacktbilder von minderjährigen Jungen bestellt. Nach derzeitiger deutscher Rechtslage ist es nicht strafbar, solche Nacktaufnahmen zu kaufen, solange keine eindeutigen sexuellen Posen oder Handlungen zu sehen sind. Eben das will die Politik nun ändern. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatten angekündigt, die bestehenden Regeln zu überprüfen. Aus dem Justizministerium hieß es zuletzt, dass der von Maas angekündigte Gesetzentwurf "sehr zügig" vorgelegt werden solle.

Macher sitzen oft im Ausland

Sebastian Edathy selbst hatte im "Spiegel"-Interview die von ihm erworbenen Nacktaufnahmen von Jungen mit Werken der Kunstgeschichte verglichen — und damit erneut eine Welle der Entrüstung ausgelöst. Eine Entschuldigung kam ihm nicht über die Lippen. Es ist eine Verteidigungsstrategie, die vor allem eines vernachlässigt: die Kinder auf den Aufnahmen, die von einer kriminellen Industrie für solche Fotos missbraucht werden und oft lebenslang traumatisiert sind. "Aus dem Blickwinkel des Kindes kommt es nicht unbedingt darauf an, ob hierfür Geld fließt. Auch der Tausch solcher Bilder an weitere Nutzer aktualisiert und verstärkt die Persönlichkeitsverletzung jedesmal aufs Neue", betont die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker. "Ich erwarte, dass Justizminister Maas hierzu in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen wird."

Auch wenn die Macher hinter diesen Bildern oft im Ausland sitzen: Von einer Gesetzesverschärfung in Deutschland kann eine Signalwirkung ausgehen. Zudem dürfte der Konsum solcher Bilder hierzulande eingedämmt werden. Dennoch braucht es scharfe Trennlinien. Familien sollen auch in Zukunft noch im Sommerurlaub ihre Kinder nackt am Strand fotografieren dürfen. In dieser Frage herrscht weitgehend Einigkeit in der Koalition und auch bei der Opposition. "Das entscheidende Kriterium ist die Sozialadäquanz, also die Abgrenzung zu Handlungen, die in der Gesellschaft als üblich und normal angesehen werden", sagte CSU-Innenexperte Stephan Meyer.

Grünen und CSU vereint

Die Grünen sehen diese Frage ähnlich wie die CSU. Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, betonte, es sei eine klare Abgrenzung nötig, "um zu verhindern, dass Millionen deutscher Familienalben mit Fotos vom Badestrand in eine Grauzone von Verdächtigung und Strafbarkeit geraten". Auch Burkhard Lischka, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagt, das Vorhaben einer Gesetzesverschärfung habe Priorität. Er plädiert jedoch dafür, dies mit der gebotenen Sorgfalt zu realisieren: "Wirksame Gesetze entstehen nicht im Hauruckverfahren."

Kritisch sieht eine Gesetzesverschärfung dagegen die rechtspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Halina Wawzyniak. Sie sagt: "Dies scheint mir der falsche Weg zu sein." Nach ihrer Ansicht würde ein Verbot von Nacktaufnahmen Minderjähriger mindestens in die Kunstfreiheit eingreifen, weil jedes Buch und jeder Film mit nackten Kindern dann die Verletzung von Strafgesetzen beinhalte.

Schon 2006 als die Kinderschutzgesetze zuletzt nachgebessert wurden, diskutierte die Politik die schwierige Grenzziehung zwischen harmlosen Bildern nackter Kinder und deren sexuellen Missbrauchs. Daher wird man nicht jede Art von Missbrauch gänzlich ausschließen können. Zumal die meisten Missbrauchsfälle nachweislich in Familien und im näheren Bekanntenkreis geschehen. Deshalb aber auch in diesem Bereich Nacktfotos zu verbieten, würde nur zu einer rechtlichen Verunsicherung führen. Dieser Bereich wird eine Grauzone bleiben müssen.

Doch nicht nur strafrechtlich kann der Staat einwirken, um Missbrauch verhindern zu helfen — indem er therapeutische Projekte unterstützt wie etwa das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden". Das sieht auch SPD-Politiker Lischka so: "Wir müssen im Präventivbereich ein flächendeckendes Behandlungsangebot erreichen und dessen Finanzierung sicherstellen." Und das möglichst bundesweit.

(das, qua)
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