Karlsruhe/Köln Kölner Rasern droht nun doch Gefängnis

Karlsruhe/Köln · Zwei junge Raser aus Köln kommen nach einem Rennen mit tödlichem Ausgang voraussichtlich doch ins Gefängnis. Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hoben gestern ein Urteil des Kölner Landgerichts teilweise auf, weil die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt waren: Hier gebe es Begründungsmängel.

Insbesondere hätte das Kölner Gericht bedenken müssen, wie sich die Bewährungsstrafe auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken müsse. Bei dem Rennen war eine 19 Jahre alte Radfahrerin tödlich verletzt worden. Unter Verweis auf die Karlsruher Entscheidung verurteilte das Amtsgericht Saarlouis gestern einen 23 Jahre alten Raser zu drei Jahren Haft.

(dpa)
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