Berlin Kondome für Freier werden Pflicht

Berlin · Im Gesetz zum Schutz von Prostituierten ist ein Mindestalter nicht vorgesehen.

Das von der Koalition geplante Gesetz zum Schutz von Prostituierten ist nahezu fertig. Nach monatelangem Tauziehen haben sich die Fachpolitiker von CDU, CSU und SPD auf die Grundzüge eines Gesetzentwurfs verständigt und die Streitpunkte weitgehend ausgeräumt. So soll die von der Union geforderte Kondompflicht für Freier eingeführt werden - allerdings ohne Bußgeld-Androhung gegen die Prostituierten. Ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte ist hingegen vom Tisch. Die SPD hatte befürchtet, dass jüngere Sexarbeiterinnen dadurch in die Illegalität getrieben würden. Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag ein neues Prostitutionsgesetz vereinbart, um die Betroffenen besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten zu schützen. Kernpunkte sind die Erlaubnispflicht zur Eröffnung eines Bordells und eine behördliche Anmeldepflicht für die Prostituierten. Zudem sollen entwürdigende Praktiken wie "Flatrate-Sex" verboten werden.

Zu den Streitpunkten gehörten neben Kondompflicht und Mindestalter die Forderungen nach einer Pflicht für regelmäßige Untersuchungen beim Arzt. Die Anmeldung einer Prostituierten soll nun nur bei einer vorherigen medizinischen Beratung möglich sein, die jährlich wiederholt werden muss. Wenn eine Prostituierte jünger als 21 ist, muss die Beratung alle sechs Monate nachgewiesen werden.

Während Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) die Einigung begrüßte, sprach die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Cornelia Möhring, von Symbolpolitik: "Die Einführung einer Kondompflicht ist genauso wenig überprüfbar wie das Pinkeln in ein Schwimmbecken." Nach den Worten des frauenpolitischen Sprechers der Unions-Fraktion, Marcus Weinberg, hingegen wird Deutschland "bald nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas sein".

(RP)
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