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Arbeitsämter gehen verstärkt vor: Konsequenzen gegen angetrunkene Arbeitslose

zuletzt aktualisiert: 11.03.2003 - 18:13

Nürnberg/Lübeck (rpo). Alkoholisierte Arbeitslose müssen künftig mit Konsequenzen rechnen. Die Arbeitsämter wollen künftig härter gegen sie vorgehen.

Im Sinne des "Forderns und Förderns" müssen angetrunkene Jobsucher verstärkt mit Sanktionen rechnen, hieß es am Dienstag bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Nürnberg. Für Arbeitslose, die sich beim Arbeitsamt oder bei einem potenziellen Arbeitgeber vorstellen, gelten die gleichen Kriterien wie Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz, sagte BA-Sprecher Eberhard Mann. "Alkoholisierte Arbeitslose sind nicht vermittelbar."

Wer betrunken am Arbeitsamt erscheine, erhalte zumindest für diesen Tag keine Leistung. Deshalb würden alkoholabhängige Arbeitslose zum ärztlichen Dienst geschickt, ergänzte Mann. Im Falle einer Weigerung werde auch eine längere Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt. "Es ist durchaus im Sinne eines Arbeitslosen, ihm rechtzeitig ein Stoppschild hinzuhalten." Alkoholtests wie bei einer Verkehrskontrolle seien aber bei den Arbeitsämtern freiwillig.

Als bundesweit erstes Arbeitsamt hatte das Lübecker Amt angekündigt, Erwerbslosen die Finanzhilfe kürzen, wenn sie angetrunken zur Jobvermittlung kommen. Der stellvertretende Arbeitsamtsleiter Wolfgang Griebel sagte den "Lübecker Nachrichten" (Dienstag): "Wir sind es leid, uns immer wieder mit Betrunkenen herumzuärgern."


 
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