Urteil Kopftuch-Verbot in Klinik ist rechtens

Düsseldorf/Berlin · Im Streit mit einer zum Islam übergetretenen Krankenschwester, die ihr Haar verbergen wollte, gibt das Bundesarbeitsgericht einem Evangelischen Krankenhaus in Bochum grundsätzlich recht.

Urteil: Kopftuch-Verbot in Klinik ist rechtens
Foto: dpa, msc jhe

Kirchliche Einrichtungen in Deutschland müssen nicht hinnehmen, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen während der Dienstzeit regelmäßig ein Kopftuch "als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben" trägt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden (Aktenzeichen: 5 AZR611/12).

In dem Fall ging es um eine zum Islam übergetretene Krankenschwester, die seit 2000 in der Evangelischen Augusta-Klinik in Bochum beschäftigt war. Sie befand sich von März 2006 bis Januar 2009 in Elternzeit. Danach war sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Im April 2010 bot sie der Klinik schriftlich ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess an. Dabei teilte sie durch ihre Gewerkschaft mit, dass sie das von ihr aus religiösen Gründen getragene Kopftuch während der Arbeitszeit tragen wolle.

Das Krankenhaus lehnte das Angebot ab. Laut Arbeitsvertrag und den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland seien Mitarbeiter der Kirche gegenüber zur Loyalität verpflichtet. Auch nichtchristliche Beschäftigte müssten demnach die ihnen übertragenen Aufgaben im Sinne der Kirche erfüllen. Die Krankenschwester kam daraufhin nicht zur Arbeit, verlangte aber trotzdem Lohn, weil sie ihre Arbeitskraft angeboten habe. Insgesamt ging es in dem Rechtsstreit um rund 15.000 Euro.

Vor dem BAG erklärte die Krankenschwester, dass sie mit dem Kopftuch "die weiblichen Reize vor anderen Männern" verbergen wolle. Sie bot zudem alternativ an, ihre Arbeit in der Klinik mit einer Nonnentracht zu verrichten. Die Richter entschieden jedoch, dass das Tragen eines islamischen Kopftuchs in einer kirchlichen Einrichtung nicht zulässig sei. Es handle sich um die "Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit", die der kirchliche Arbeitgeber nicht tolerieren müsse. Allerdings wurde der Streit an das Landesarbeitsgericht Hamm zurückverwiesen. Es soll klären, ob die Bochumer Klinik institutionell der Evangelischen Kirche zugerechnet werden kann.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese kritisierte das Kopftuchverbot. "Dass ausgerechnet ein christlich ausgerichtetes Krankenhaus ohne jedes Fingerspitzengefühl ein solches Verbot durchsetzt, kann ich nicht nachvollziehen", sagte Griese. Sie hoffe, "dass andere christliche Institutionen solche Konflikte gemeinsam mit ihren Angestellten regeln".

CSU-Generalsekretär Andy Scheuer begrüßt das Urteil. "Es ist eine richtige und gute Entscheidung." Das Urteil sorge für rechtliche Klarheit. "Wir leben in einem christlich geprägten Land und ein christlicher Arbeitgeber kann Symbole anderer Religionen verbieten. Diese rechtliche Klarstellung wird unserer Kultur und den Wurzeln unseres Landes gerecht", sagte Scheuer. Die religionspolitische Sprecherin der Linken, Christine Buchholz, meinte dagegen: "Das Urteil respektiert die Religionsfreiheit der betroffenen Krankenschwester nicht. Die Entscheidung fügt sich ein in die gesellschaftliche Stigmatisierung von Musliminnen."

In Dortmund wehrt sich eine 36 Jahre alte muslimische Krankenschwester gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, das Katholische St.-Johannes-Hospital. Im April war sie nach ihrer Elternzeit mit einem Kopftuch zum Dienst erschienen. Der Träger des Krankenhauses, die Katholische St.-Johannes-Gesellschaft, untersagt das. Da die Frau das Kopftuch nicht abnehmen wollte, wurde ihr gekündigt. Eine Sprecherin der Gesellschaft sagte, das BAG-Urteil "bestärkt unsere Entscheidung. Wenn sie das Kopftuch bei der Arbeit ablegt, nehmen wir die Frau wieder in den Dienst auf".

(qua)
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