Berlin/Düsseldorf Kraft kritisiert Gesetzentwurf des Bundes zum Fracking

Berlin/Düsseldorf · Die rot-grüne NRW-Regierung besteht auf einem vollständigen Verbot zur Gasförderung durch Fracking. Wegen möglicher Schäden für Mensch, Natur und Landschaft sollten "wir die Option der Ausbeutung unkonventioneller Lagerstätten nicht nutzen", betonte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Bundesrat. Beim sogenannten unkonventionellen Fracking wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien ins Erdreich gepresst, um das Gestein zu sprengen und das darin enthaltene Gas freizusetzen.

Mit dem von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf habe man ein Problem, weil er dem Land keine rechtssichere Möglichkeit gebe, diese Fördermethode komplett auszuschließen, sagte Kraft. Für ihren Vorstoß, eine Öffnungsklausel in den Entwurf aufzunehmen, die den Ländern die abschließende Entscheidung überlässt, brachte Kraft im Bundesrat aber keine Mehrheit zusammen. Allerdings äußerten auch Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen massive Kritik am unkonventionellen Fracking.

Hendricks sagte zwar zu, die Bedenken der Länder zu prüfen, machte aber deutlich, dass sie aus rechtlichen Gründen ein totales Fracking-Verbot ablehne. Der Gesetzentwurf mache klare Vorgaben und schließe eine rechtliche Lücke, sagte die Ministerin. Derzeit sei Fracking nämlich durchaus möglich; das von NRW verhängte Moratorium wäre bei einem Rechtsstreit keine unüberwindbare Hürde, so Hendricks. Sie meldete indes wie am Vortag bei der ersten Lesung im Bundestag Zweifel daran an, ob diese Art der Gasförderung energiewirtschaftlich notwendig sei.

(RP)
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