Fotos Krankenversicherung: Gesetzlich oder Privat?
Privat Versicherte können zwischen allen Ärzten wählen, gesetzlich Versicherte nur diejenigen mit Kassenzulassung.
Je nach Tarif werden von den Privatversicherern Brillen, Hörgeräte und andere Hilfsmittel in voller Höhe oder bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag erstattet.
"Wir haben leider keinen Termin mehr frei", diesen Satz hören privat Versicherte äußerst selten. Meist führen die Praxen eigene Terminlisten oder sogar eigene Telefonnummern.
Kosten von Medikamenten werden von den Privaten meist voll übernommen. Es lässt sich aber auch ein Selbstbehalt von zehn oder mehr Prozent vereinbaren.
Bei Heilpraktiker-Behandlungen und anderen alternativen Therapieformen schauen die gesetzlich Versicherten meist in die Röhre. Die Tarife der Privatversicherer schließen sie oft ein.
Mit maximal einem anderen auf dem Krankenhauszimmer und Behandlung durch den Chefarzt in der Klinik - das gibt es nur als Privatversicherter. Alle anderen müssen sich mit der nächstgelegenen Klinik, Drei- und Mehrbettzimmer und dem diensthabenden Arzt begnügen.
Arzthonorare lassen sich bei den Privaten auch über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus versichern.
Privatversicherungen zahlen je nach Tarif 50 bis 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen wie Füllungen und Inlays. Oft gibt es aber Höchstgrenzen für die ersten Versicherungsjahre. Gesetzlich Versicherte erhalten zugelassene Leistungen wie Amalgamfüllungen voll bezahlt oder einen Zuschuss in Höhe der Kosten einer solchen Behandlung.
Gesetzlich gibt es für den Zahnersatz 50 Prozent, mit vollem Bonusheft bis zu 65 Prozent. Privat lassen sich Kronen, Brücken oder Gebiss bis zur Höhe von 90 Prozent der Kosten versichern.
Krankengeld muss bei der Privatversicherung zusätzlich vereinbart werden Dauer und Höhe sind ganz individuell. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten und beträgt zur Zeit 70 Prozent des Bruttogehalts ab dem 43. Krankheitstag.