Kolumne Wir In Nrw Kulturförderung darf Leistungsnachweise verlangen

Staatliche Kulturförderung ist notwendig. Aber sie verpflichtet die Kulturträger auch zu mehr Rechenschaft. Die Replik der Kunstsammlung NRW auf die Kritik des Landesrechnungshofes ist eine Farce.

Armin Laschet ist die Kultur im Land einiges wert. Natürlich müsse der WDR sein Sinfonieorchester behalten. Alles andere sei kleinlich, sagte er kürzlich. Als der von ihm beständig der Geldverschwendung geziehene Ex-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) die Kunstsammlung der ehemaligen WestLB verkaufen wollte, war Laschet dagegen. Die Kunst müsse in NRW bleiben - auch zulasten des Steuerzahlers. Auch für kommunale Theater und Orchester will die neue Landesregierung mehr Geld ausgeben. Bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2022 soll der Kulturetat mehr als jeder andere wachsen: um satte 50 Prozent. Staatliche Kulturförderung ist wichtig. Mit seiner Kultur erklärt ein Land auch sein Selbstverständnis. Nur mit Kultur kann eine Gesellschaft über sich hinauswachsen. Trotzdem müssen für staatlich geförderte Kunst besondere Maßstäbe gelten: Anders als frei finanzierte Kultur muss solche auf Kosten des Steuerzahlers Rechenschaft ablegen. Der Steuerzahler muss verstehen, nach welchen Kriterien der Staat hier fördert und dort nicht. Und er muss sicher sein, dass auch die Kulturförderung gewissenhaft mit seinem Geld umgeht.

Der Landesrechnungshof hat jetzt den Umgang der staatlichen Kunstsammlung NRW mit dem Steuergeld kritisiert. Die Sammlung verfüge über kein ausreichendes Konzept, miete kaum benötigte und zu teure Räumlichkeiten an und arbeite ohne ausreichend überprüfbare Ziele. Die damals verantwortlichen Direktorin Marion Ackermann reagierte mit einer giftigen Replik: Das sei "rufschädigend". Es gebe schließlich einen Wirtschaftsplan. Und: "Das Inhaltliche geht die gar nichts an."

Das ist ein fundamentaler Irrtum. Staatlich geförderte Kultur muss sich im Gegenzug für die empfangenen Wohltaten sehr wohl dazu herablassen, mit Rechnungsprüfern auch über Inhalte zu sprechen. Der Vorschlag des Rechnungshofes, die Sammlung möge sich mit der Landesregierung auf konkrete Ziele verabreden, etwa hinsichtlich der Zahl der Ausstellungen und der Besucher, ist nicht unverschämt, sondern verantwortungsbewusst. Fragwürdig ist doch wohl eher die reflexhafte Abwehr solcher Vorschläge.

Der Ausbau der Kulturförderung in NRW ist richtig. Ihr Anteil am Gesamtetat ist zu klein. Die neue Landesregierung sollte von den Empfängern im Gegenzug aber auch mehr Leistungsnachweise einfordern. Die Leistung von Kulturträgern ist schwer zu messen. Aber deshalb darf man nicht auf den Anspruch verzichten. Schade, dass erst ein Landesrechnungshof diesen kulturpolitischen Impuls geben muss.

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserer Autorin: kolumne@rheinische-post.de

(RP)
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