Vorwurf des Staatsterrorismus bestätigt: La Belle-Prozess: Anklage fordert vier Mal lebenslänglich
zuletzt aktualisiert: 04.10.2001 - 16:11Berlin (rpo). Im Prozess um den Terroranschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag für vier Angeklagte lebenslange Haftstrafen gefordert. Die hohen Strafen wurden wegen dreifachen Mordes sowie 104fachen Mordversuchs und wegen Sprengstoffverbrechens beantragt. Für eine Angeklagte plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch.
Bei dem Anschlag im April 1986, der als Racheakt Libyens gegen die Vereinigten Staaten gilt, wurden drei Menschen getötet. Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis sagte in seinem Plädoyer, in der Verhandlung sei der Vorwurf des Staatsterrorismus zweifelsfrei bestätigt worden.
Der Terroranschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" sei als Akt des Staatsterrorismus zu werten. Das erklärte die Anklage im gleichnamigen Prozess am Donnerstag. Der Bombenanschlag vom April 1986 sei ein Racheakt Libyens gegen die Vereinigten Staaten.
Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis sagte in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht am Donnerstag: "Die Verantwortlichkeit ist sehr hoch angesiedelt, wie hoch, können wir jedoch nicht sagen". Im Zusammenhang mit dem Anschlag auf "La Belle" war immer wieder auch Libyens Staatschef Muammar el Gaddafi als einer der Verantwortlichen genannt worden.
Parallelen zu den Terroranschlägen von New York und Washington in diesem September verböten sich, "aber auch der Anschlag auf die Discothek war Terror gegen die USA, der gegen unschuldige Menschen gerichtet war".
Bei dem Anschlag waren drei Menschen getötet worden, darunter zwei amerikanische Soldaten. 200 Personen wurden verletzt. In dem seit etwa vier Jahren laufenden Prozess müssen sich ein Libyer, zwei gebürtige Palästinenser und zwei deutsche Frauen wegen Mordes, Mordversuchs beziehungsweise Beihilfe verantworten. Sie müssen mit hohen Haftstrafen rechnen.
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