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Kurzfristig auf Vorladung verzichtet: La Belle-Prozess: Juristischer Streit um Steiner-Vernehmung

zuletzt aktualisiert: 06.06.2001 - 12:49

Berlin (rpo). Im Prozess um den Bombenanschlag auf die Berliner Discothek La Belle ist wegen der Aussage von Kanzlerberater Michael Steiner (Foto) als Zeuge ein juristischer Streit ausgebrochen.

Das Berliner Landgericht verzichtete kurzfristig auf eine Vorladung Steiners für diesen Donnerstag. Es sei nicht möglich, dabei - wie vom Kanzleramt gefordert - die Öffentlichkeit auszuschließen, teilte das Berliner Landgericht am Dienstag mit. Der Termin am Donnerstag entfalle, sagte Justizsprecherin Anja Teschner.

Die Bundesregierung widersprach dieser Rechtsauffassung. Die Beschränkung auf Aussagen in nichtöffentlicher Sitzung sei nicht nur juristisch möglich, sondern in solchen Fällen unumgänglich, erklärte ein Sprecher unter Hinweis auf Paragraph 62 des Bundesbeamtengesetzes. Gespräche mit ausländischen Staats- und Regierungschef hätten grundsätzlich vertraulichen Charakter. Die Wahrung dieser Vertraulichkeit liege im außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik. Auch der Auswärtige Ausschuss des Bundestages habe das Thema in der letzten Woche in vertraulicher Sitzung behandelt, betonte der Sprecher.

La Belle-Staatsanwalt Detlev Mehlis hatte eine Aussage hinter verschlossenen Türen "als juristisch nicht korrekt" und "völlig neben der Sache" kritisiert, zumal Steiner keine Staatsgeheimnisse preisgeben solle. Steiner sollte über sein Treffen mit dem libyschen Revolutionsführer Muammar el Gaddafi berichten, der im März in Tripolis angeblich eine Beteiligung an dem Blutbad in der Discothek im Jahr 1986 eingeräumt haben soll. Damals waren drei Menschen getötet und mehr als 200 verletzt worden. Das Attentat gilt als Racheakt Libyens an den USA. Einer der fünf Angeklagten hatte dies in seinem Teilgeständnis in dem seit mehr als drei Jahren dauernden Prozess erklärt. Libyen hat ein Eingeständnis dementiert.

Noch immer ist offen, auf welche Weise Opfer-Anwälte in den Besitz eines Telegramms an das Auswärtige Amt kamen, in dem unter anderem über das Treffen in Libyen berichtet wurde. Der deutsche Botschafter in den USA, Jürgen Chrobog, hatte Ende März in der Depesche den Inhalt von Gesprächen zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und US- Präsident George W. Bush nach Berlin gefaxt. Zum Themenkreis gehörte Steiners Treffen mit Gaddafi. "Die Beziehungen Deutschlands gegenüber anderen Staaten könnten erheblich beeinträchtigt werden, wenn sich fremde Regierungen nicht mehr auf die Vertraulichkeit des Wortes verlassen können", hatte Staatssekretär Frank-Walter Steinmeier an das Gericht geschrieben. Ein Schaden kann aus Sicht mehrerer Opfer-Anwälte schon deswegen nicht mehr eintreten, weil der Inhalt des Telegramms in den vergangenen Wochen in der Öffentlichkeit hinlänglich abgehandelt worden sei.

Ankläger Mehlis betonte, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit nur bei der Gefahr schwerer Nachteile für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik zu rechtfertigen sei. Davon betroffen seien Staatsgeheimnisse, nicht aber "leichte Verstimmungen anderer Staaten", argumentierte der Oberstaatsanwalt. Eine solche Beschränkung der Aussagegenehmigung habe er in den 25 Jahren seiner Dienstzeit nicht erlebt.

Quelle: RPO Archiv

 
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