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Gaddafi soll Beteiligung eingeräumt haben: "La Belle"-Prozess: Kanzlerberater soll als Zeuge aussagen

zuletzt aktualisiert: 17.05.2001 - 15:33

Berlin (rpo). Kanzlerberater Michael Steiner soll im Prozess um den im Jahre 1986 verübten Anschlag auf die Berliner Discothek "La Belle" als Zeuge vernommen werden.

Falls notwendig, solle auch der deutsche Botschafter in den USA, Jürgen Chrobog, vorgeladen werden, sagte der Vorsitzende Richter Peter Marhofer am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht. Beide Zeugen sollen über eine mögliche Beteiligung des libyschen Revolutionsführers Muammar el Gaddafi an dem Anschlag aussagen.

Marhofer sagte, er werde das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt um entsprechende Genehmigungen bitten. Nach Angaben des Bundespresseamtes lag ein Ersuchen zur Vernehmung Steiners am Donnerstagnachmittag noch nicht vor.

Bei dem Terrorakt gegen die zumeist von US-Soldaten besuchten Discothek waren im April 1986 drei Menschen getötet und mehr als 200 verletzt worden. Der Prozess gegen einen Libyer, zwei Palästinenser und zwei deutsche Frauen läuft seit Ende 1997.

Opferanwälte: Gaddafi soll Beteiligung eingeräumt haben

Gaddafi soll nach Informationen von Opferanwälten am 17. März in Tripolis gegenüber Steiner eine Beteiligung an dem Blutbad eingeräumt haben. Bei einem Treffen von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) mit US-Präsident George Bush in Washington zwei Wochen später soll Steiner darüber berichtet haben. Chrobog soll den Inhalt der Gespräche anschließend an das Auswärtige Amt telegrafiert haben.

Richter Marhofer hat die Depesche mit der Nummer 596 mit Datum vom 31. März angefordert. Unter Berufung auf das Telegramm hatte Anwalt Andreas Schulz vor dem Berliner Landgericht die Zeugenladung Steiners beantragt. Libyen und die Bundesregierung hatten ein Eingeständnis von Gaddafi dementiert. Es habe zwar ein vertrauliches Gespräch zwischen Steiner und dem libyschen Revolutionsführer zum Thema Terrorismus gegeben, Einzelfälle seien aber nicht erörtert worden.

Ankläger Detlev Mehlis hält die Vorladung von Steiner und Chrobog wegen "eklatanter Widersprüche" im Telegramm und dem Statement der Bundesregierung für geboten. Die fünf Angeklagten und die Opfer des Anschlags hätten ein Recht auf Aufklärung, sagte Mehlis.

Bekenntnis für Entschädigung der Opfer von Bedeutung

Nebenklagevertreter Hans-Joachim Ehrig regte an, auch den Bericht von Botschafter Chrobog an das Auswärtige Amt zum Inhalt des Treffens Schröder-Bush anzufordern. "Die Bundesregierung hat die Pflicht, zur Aufklärung des Anschlags beizutragen", sagte Ehrig.

Ein Bekenntnis Gaddafis zu einem Akt von Staatsterrorismus wäre vor allem für die Opfer und ihre Entschädigung von großer Bedeutung. Die Angeklagten selbst haben in den bisher über 250 Prozesstagen geschwiegen oder Teilgeständnisse abgelegt. Ein Beschuldigter hatte von einem Racheakt Gaddafis gesprochen. Den Ermittlungen zufolge hatten die USA kurz zuvor libysche Kriegsschiffe im Mittelmeer versenkt. Als Vergeltung für das "La Belle"-Attentat bombardierten die USA wiederum die libyschen Städte Tripolis und Bengasi.

Quelle: RPO Archiv

 
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