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Unternehmen dementiert Vorwürfe: Länder: Bahn subventioniert Fernzüge durch Nahverkehr

zuletzt aktualisiert: 07.08.2000 - 19:21

Berlin/Mainz (dpa). Die Deutsche Bahn (DB) ist in den Verdacht der Quersubventionierung von Fernzügen durch den öffentlich geförderten Nahverkehr geraten. Das Mainzer Verkehrsministerium forderte sie am Montag auf, öffentliche Gelder für den Nahverkehr nicht für andere Zwecke auszugeben.

Auch auf der Schiene müsse fairer Wettbewerb gewährleistet sein. Der Bund als Eigentümer der Bahn solle dafür sorgen, dass keine Mittel für den Nahverkehr an andere Geschäftsbereiche weitergeleitet würden. Die Bahn wies die Vorwürfe als haltlos zurück.

Das Ministerium bestätigte, dass Rheinland-Pfalz federführend für alle Bundesländer an einem Papier arbeite, in dem Informationen und Hinweise über Quersubventionen und Wettbewerbsbehinderungen der Bahn zusammengetragen würden. Die Verwendung der Gelder sei nicht hundertprozentig nachvollziehbar. Ein Sprecher verwies darauf, dass bereits das Kartellamt festgestellt habe, die Bahn verlange von ihren Mitbewerbern zu hohe Mietpreise für die Benutzung des Schienennetzes.

Die «Süddeutsche Zeitung» berichtete unter Berufung auf das Gutachten, die Bahn nutze viele Gelegenheiten, den Nahverkehr gegenüber jenen Bereichen zu benachteiligen, für die das Unternehmen «alleine die wirtschaftliche Verantwortung trägt (Fernverkehr, Güterverkehr)». So verlange der Unternehmensbereich «Netz» für die Regionalzüge sehr viel höhere Trassenpreise als beim Fernverkehr. Der Nahverkehr werde krass benachteiligt.

Kritisiert werde auch, dass die einzelnen Unternehmensbereiche ihre Überschüsse an die DB-Holding abführen müssten und diese Gewinne dort dann an alle Konzernebenen verteilt würden. Die Nahverkehrsgesellschaft zahle mit Abstand das meiste Geld in die Holding ein. «Die dann von der Holding ausgehenden Zahlungsströme an den Güterverkehr, den Fernverkehr und das Netz stammen also auch aus dem gemeinwirtschaftlichen Bereich des Nahverkehrs.»

Den Verkehrsministern werde empfohlen, die beanstandeten Quersubventionierungen mit einer verbesserten staatlichen Aufsicht über die Bahn und Zwangsgeldern zu unterbinden. Finanzielle Strafen sollten auch dann ausgesprochen werden, wenn das Staatsunternehmen weiterhin Privatbahnen benachteilige. Die Bahn praktiziere ein «wettbewerbswidriges Monopolverhalten», in dem sie beispielsweise die Benutzung ihres Schienennetzes erschwere.

Die Bahn bestritt eine Diskriminierung Dritter beim Netzzugang. Das Trassenpreissystem sei mehrfach von unabhängigen Wirtschaftsprüfern und Verkehrsexperten «für ordnungsgemäß befunden worden». Nicht zuletzt die derzeit 150 Drittkunden auf dem Netz belegten den funktionierenden Wettbewerb. Zu dem Gutachten werde eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, die im September mit den Verkehrsministern der Ländern diskutiert werden solle.

Quelle: RPO Archiv

 
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