Lärmquelle Nachbar

Wer schon mal in einem Mehrfamilienhaus gewohnt hat, kennt das: Es gibt ruhige Nachbarn und solche, die einem den letzten Nerv rauben. Das hört sich öfter so an, als ob eine Büffelherde durchzieht, der Stammtisch tagt oder die Stones proben. Da ist es verständlich, wenn sich Mieter Lärmschutz auch im Haus wünschen. Ein Rentnerpaar hat deshalb sogar den BGH um Hilfe gebeten. Die Nachbarn sollten verurteilt werden, das neue Parkett durch lärmschluckenden Teppichboden zu ersetzen. Die Richter aber lehnten ab. Der festgestellte Lärmwert von 63 Dezibel sei zumutbar.

Das Urteil wirkt nachvollziehbar. Schließlich möchte sich niemand vom Nachbarn diktieren lassen, wie er seine Wohnung ausstattet. Gleichzeitig möchte niemand einen Nachbarn ertragen, der zur Dauerlärmquelle wird. Konkret: Wer Parkett oder Laminat verlegt, sollte wissen, dass darauf nicht nur Stöckelschuhe klappern. Und wer auf Teppiche verzichten möchte, muss bereit sein, den Fernseher etwas leiser zu drehen.

Gerichtsurteile können den guten nachbarschaftlichen Umgang nicht ersetzen.

(RP)
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