Düsseldorf Land und Städte ringen um Kosten für die Flüchtlinge

Düsseldorf · Auf die Städte in NRW kommen wegen der Flüchtlinge "enorme Zusatzherausforderungen" zu. Darauf weist der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Martin Klein, in einem Beitrag hin, der unserer Zeitung exklusiv vorliegt. Demnach können Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wird, Sozialleistungen - vor allem Grundsicherung für Arbeitsuchende - beanspruchen. Mithin werde die Zahl der Bedarfsgemeinschaften steigen, wobei die Kosten für Unterbringung und Heizung (KdU) größtenteils von den Städten und Kreisen zu tragen sind. Klein rechnet damit, dass ein Kreis bis zu 3000 Bedarfsgemeinschaften zusätzlich zu betreuen habe. Bei durchschnittlichen KdU-Leistungen je Bedarfsgemeinschaft von 380 Euro pro Monat oder 4500 Euro im Jahr mache dies etwa zehn Millionen Euro Zusatzkosten je Kreis aus.

Am Mittwoch werden die Kommunen mit der Landesregierung darüber verhandeln, wie die Kosten künftig aufgeteilt werden. Der Bund will ab 2016 den Ländern 670 Euro pro Monat und Flüchtling geben, solange das Asylverfahren andauert. Die Frage, ob das Land bereit sei, den Betrag ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten, ließ das Innenministerium auf Anfrage offen. Dem Vernehmen nach beansprucht das Land einen Teil für sich, weil es selbst Erstaufnahme-Einrichtungen unterhält.

Und wer zahlt was nach der Anerkennung der Asylbewerber? Die Kommunen fordern vom Land eine Kopfpauschale von 1000 Euro pro Monat, die auch die Integrationskosten (Sprachförderung, Schule und Kita) einschließt. Auch Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat gegenüber dem Bund die Kosten auf 12.500 Euro im Jahr pro Flüchtling beziffert. Derzeit zahlt das Land den Kommunen lediglich 7.578 jährlich pro Flüchtling.

(hüw)
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