Karlsruhe/Düsseldorf Lehrer sind besorgt über Kopftuch-Urteil

Karlsruhe/Düsseldorf · NRW will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell umsetzen. Die Lehrergewerkschaften befürchten, dass muslimische Schülerinnen jetzt unter Druck geraten könnten, ebenfalls ein Kopftuch anzulegen.

Ein pauschales Verbot für Lehrerinnen, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, ist verfassungswidrig; der Hinweis auf eine "abstrakte" Gefahr für den Schulfrieden reiche dafür nicht aus. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrheitlich entschieden und damit die Regelung im NRW-Schulgesetz verworfen. Ein Verbot ist aber möglich, wenn eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralitätspflicht besteht (1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10). Das Gericht revidierte damit seine Entscheidung von 2003, wonach es Sache der Länder sei, ein Kopftuchverbot zu verhängen.

Geklagt hatten zwei muslimische Pädagoginnen aus NRW. Hier ist bislang das Kopftuchverbot für Lehrkräfte im Schulgesetz indirekt verankert. Verbote gibt es auch in Baden-Württemberg und Hessen. Die Gesetze müssen nun geändert werden. Zwei Verfassungsrichter machten in einem Sondervotum aber deutlich, dass ihrer Ansicht nach das NRW-Schulgesetz nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann zeigte sich erleichtert über das Urteil aus Karlsruhe. Es mache deutlich, dass keine Religion bevorzugt oder benachteiligt werden dürfe. "Wir sind eine multireligiöse Gesellschaft", sagte die Grünen-Politikerin und kündigte eine zügige Umsetzung an. Bislang könnten in NRW Lehrerinnen lediglich im Islam-Unterricht ein Kopftuch tragen, müssten dieses anschließend aber ablegen, so die Ministerin. Bei der Neuregelung hoffe sie auf die Unterstützung von CDU-Landeschef Armin Laschet, der als früherer Integrationsminister für das "diskriminierende Kopftuchverbot mitverantwortlich" sei. Laschet sagte, er erwarte eine Vorlage der Regierung. Die Union werde die Gesetzgebung "konstruktiv begleiten". Das Urteil trage der veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung, betonte NRW-Integrationsminister Guntram Schneider (SPD).

Nach Ansicht des Zentralrats der Muslime lässt das Urteil "die muslimischen Frauen als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben teilhaben". Die Evangelische Kirche im Rheinland erklärte, das generelle Kopftuchverbot im NRW-Schulgesetz widerspreche der positiven Religionsfreiheit.

Die Lehrergewerkschaften GEW und VBE befürchten allerdings, dass Kopftuch tragende Lehrerinnen künftig Druck auf muslimische Schülerinnen ausüben könnten, ebenfalls das Haar zu verhüllen. VBE-Landeschef Udo Beckmann sagte, er bewerte das Tragen eines Kopftuchs sehr wohl als Verletzung der Neutralitätspflicht gegenüber Schülern. Peter Silbernagel, Vorsitzender des Philologenverbandes NRW, sagte unserer Zeitung, das Urteil sei keineswegs eindeutig, sondern öffne Spielräume für ein Verbot. "Es wird zu Auslegungsschwierigkeiten kommen", sagte er voraus.

Auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, betonte, das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit der Lehrkraft und dem Wunsch des Staates nach Schulfrieden werde nicht pauschal aufgelöst; erforderlich sei eine genaue Prüfung der Umstände im konkreten Fall.

Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, das Urteil mahne zur Gelassenheit: "Das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin ist nicht per se eine Gefahr für unser Land." Der Grünen-Bildungspolitiker Özkan Mutlu betonte, weltanschaulich motivierte Beeinflussung durch Lehrende dürfe es in den Schulen nicht geben. Das beziehe sich aber auf jede Weltanschauung.

Kritisch äußerte sich der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer. Er teile die Einschätzung des Verfassungsgerichts nicht, so der CSU-Politiker. "Meines Erachtens reicht das Bestehen einer abstrakten Gefahr für ein Verbot aus. Nur so kann der Gesetzgeber mit der gebotenen Klarheit regeln, wie das staatliche Neutralitätsgebot in den Schulen umgesetzt wird."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort