Licht und Schatten im Integrationsgesetz

Die Bundesregierung geht einen richtigen Schritt und führt den Gedanken des Forderns und Förderns, den sie aus der Arbeitsmarktpolitik kennt, auch in die Integrationspolitik ein. Im neuen Integrationsgesetz ist etwa festgelegt, dass ein anerkannter Flüchtling ein dauerhaftes Bleiberecht nur erwerben kann, wenn er zu eigenen Integrationsleistungen bereit ist, etwa die deutsche Sprache erlernt. Das ist im Grunde selbstverständlich und war daher überfällig.

Das Integrationsgesetz enthält auch richtige arbeitsmarktpolitische Schritte. So soll die Vorrangprüfung entfallen, wonach ein Ausländer nur dann einen Job erhält, wenn kein Inländer zur Verfügung steht. Die Einschränkung, dass dies nur für Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit gelten soll, ist aber überbürokratisch und kontraproduktiv.

Migranten haben vor allem in florierenden Gegenden Chancen auf Arbeit. Vehement haben sich die großen Städte für die Wohnsitzauflage eingesetzt, um den Zuzug in die Ballungsräume einzudämmen. Die Auflage könnte ihnen zwar etwas Entspannung bringen, verhindert aber, dass Migranten einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz in den prosperierenden Regionen finden. Deshalb ist auch sie abzulehnen.

(mar)
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