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Formfehler bei Parteispende: Linkspartei muss 292.000 Euro zahlen

zuletzt aktualisiert: 23.10.2009 - 21:53

Berlin (RPO). Die Linkspartei muss wegen einer Parteispende aus dem Jahr 2006 nach Medieninformationen eine Strafe von rund 292.000 Euro zahlen. Hintergrund ist demnach ein Formfehler im Rechenschaftsbericht der damaligen Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG), die vor zwei mit der früheren PDS zur Linkspartei fusioniert war.

Die "Bild" beruft sich auf einen Parteienfinanzierungsbericht von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Demnach hatte die PDS 2006 den Wahlkampf der WASG in Rheinland-Pfalz mit rund 146.000 Euro unterstützt.

Diese Summe hätte die WASG in ihre Rechenschaftsbericht laut dem Blatt als vereinnahmte Parteispende veröffentlichen müssen. Da sie dies aber unterlassen habe, liege nach Ansicht der Bundestagsverwaltung ein Verstoß gegen die Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes vor. Daher sei gemäß den Regelungen im Parteiengesetz bereits im Juli 2009 ein Strafgeld in doppelter Höhe der eingenommenen Spende - also rund 292.000 Euro - verhängt worden.

Dem Bundestag zufolge habe die Linkspartei dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Parteisprecherin Alrun Nüßlein verwies auf AP-Anfrage auf ein laufendes Verfahren und kommentierte den Bericht zunächst nicht weiter.

Quelle: AP/awei

 
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