Berlin Maas muss Gesetzentwurf zu Sexualstrafrecht nachbessern

Berlin · Eine breite Front aus Frauenverbänden und Parlamentariern fordert, dass bei Vergewaltigung das Prinzip gilt: "Nein heißt Nein".

Justizminister Heiko Maas (SPD) bekommt von allen Seiten Druck, seinen Gesetzentwurf zum verschärften Sexualstrafrecht noch einmal nachzubessern. Die Kritiker fordern vor allem, dass der Grundsatz "Nein heißt Nein" im Gesetz verankert wird. Damit könnte eine Frau durch ein einfaches "Nein" demonstrieren, dass sie keinen Sex möchte. Ein Mann, der dagegen verstößt, könnte wegen Vergewaltigung belangt werden.

Heute sieht das Sexualstrafrecht vor, dass Frauen physisch Widerstand leisten müssen, damit eine Vergewaltigung als solche bestraft werden kann. Beziehungsweise das Opfer muss schutzlos sein, wie dies beispielsweise nach dem Konsum sogenannter K.o.-Tropfen der Fall ist. Kritik an dieser Regelung gibt es schon lange. Nach der Silvester-nacht von Köln kam die große Koalition überein, dass es im Sexualstrafrecht Reformbedarf gibt.

Der aktuelle Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas, der am vergangenen Donnerstag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wurde, soll Schutzlücken bei der Vergewaltigung schließen. Er sieht vor, dass ein Vergewaltiger auch dann belangt werden kann, wenn er nicht Gewalt anwendet, sondern nur damit droht. Auch wenn der Täter einen Überraschungsmoment ausnutzt, das Opfer sich schutzlos fühlt oder alles in der Öffentlichkeit geschieht, soll künftig der Tatbestand der Vergewaltigung festgestellt werden können. Der einfache Grundsatz "Nein heißt Nein" hingegen fand nicht Eingang in den Gesetzentwurf.

Neben Frauenverbänden, vielen Prominenten, der Frauen-Union, der Opposition im Bundestag und den sozialdemokratischen Frauen sprachen sich auch die Fraktionschefs der großen Koalition für eine weitere Verschärfung des Gesetzentwurfs aus. "Mich persönlich hat die Diskussion überzeugt, dass es nur eine Regelung gibt, die die sexuelle Selbstbestimmung umfassend schützt: Nein heißt nein", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann der "Bild am Sonntag". Unionsfraktionschef Volker Kauder schloss sich den Forderungen der Frauen-Union an. Die will allerdings noch weiter gehen. "Auch Grapschen muss strafbar werden", sagte die Vorsitzende der Frauen- Union, Annette Widmann-Mauz. Bislang gilt dies nur als Beleidigung.

Die Forderung, die Täter der Silvesternacht von Köln auszuweisen, läuft somit ins Leere. Denn zunächst müsste Grapschen Straftat werden, bevor es überhaupt eine juristische Grundlage gibt, Migranten wegen eines solchen Vergehens auszuweisen.

Als weitere Konsequenz aus den Geschehnissen der Silvesternacht von Köln fordert die Frauen-Union auch, sexuelle Handlungen aus einer Gruppe heraus unter Strafe zu stellen. Bei Schlägereien ist dies heute schon so geregelt. Es reicht, dabei zu sein, um für die Gewalttaten belangt zu werden.

Die Chancen, dass der Gesetzentwurf nachgebessert wird, stehen gut. So soll auch Maas offen sein für weitere Verschärfungen in seinem neuen Paragrafen-Werk.

(qua)
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