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Landgericht betrachtet Vorwürfe als erwiesen: Malloth zu lebenslanger Haft verurteilt

zuletzt aktualisiert: 30.05.2001 - 17:11

München (rpo). Wegen Mordes und Mordversuchs an zwei jüdischen Häftlingen ist der NS-Verbrecher Anton Malloth (89) zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Nach Auffassung des Gerichts hat er in dem Gestapogefängnis «Kleine Festung Theresienstadt» einen jüdischen Häftling ermordet und einen Mordversuch an einem weiteren jüdischen Häftling begangen. Malloth war 1940 bis 1945 Aufseher in dem berüchtigten Gefängnis bei Leitmeritz (Litomerice) im heutigen Tschechien. Mit dem Urteil solle jedem potenziellen Täter von Menschenrechtsverletzungen klar gemacht werden, «dass er für seine Verbrechen bis an das Ende seiner Tage zur Rechenschaft gezogen wird», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich.

Nach mehrwöchiger Verhandlung sah das Gericht es als erwiesen an, dass Malloth 1944 einen Häftling mit Stockschlägen und Fußtritten ermordet hat, weil dieser sich bei ihm nach dem Außeneinsatz nicht zurück gemeldet hatte. Außerdem habe der Angeklagte 1943 einen jüdischen Gefangenen bei einem Ernteeinsatz niedergeschossen, weil der sich einen Blumenkohl unter die Jacke gesteckt hatte. Auch dieser Häftling war wahrscheinlich tot, dies ließ sich dem Urteil zufolge aber nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Das Gericht ging in diesem Fall deshalb nur von einem Mordversuch aus.

Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und dies unter anderem mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Zeugen begründet. Malloths Anwalt Ernst-Günter Popendicker aus Jena erklärte, sein Mandant werde wahrscheinlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. «Er hat ja nichts zu verlieren», erklärte der Anwalt. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt Malloth nach Anordnung des Gerichts in Untersuchungshaft.

Die von Malloth begangenen Verbrechen könnten nicht mit herkömmlichen Maßstäben gemessen werden und wögen weit schwerer als sonstige Mordfälle, sagte der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung. «Er hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet, weil er in ihnen Untermenschen sah und ihnen ein Lebensrecht absprach.» Der damalige SS-Mann und Polizeioberwachtmeister Malloth sei kein Schreibtischtäter gewesen. Er gehöre vielmehr zu den Tätern, «die ihren ideologisch begründeten, abgrundtiefen Hass sadistisch auslebten», sagte Hanreich. Malloth sei von Hass auf Menschen jüdischen Glaubens geradezu beseelt gewesen und habe sich willkürlich als Herr über Leben und Tod aufgeführt.

«Es ist klar, dass die Haftfähigkeit des Angeklagten die Dauer der Strafe bestimmen wird und nicht der Richterspruch», erklärte Hanreich. Aber auch wenn Malloth ein alter Mann sei und die Taten mehr als ein halbes Jahrhundert zurück lägen, scheide ein Abweichen vom Strafmaß der lebenslangen Haft angesichts der besonderen Schuld aus. Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer erklärte, dass gegen Malloth weitere Ermittlungen wegen anderer Fälle liefen. Diese Ermittlungen seien abgetrennt worden und besonders schwierig, weil es dabei keine unmittelbaren Tatzeugen mehr gebe.

Gegen den in Abwesenheit von einem tschechischen Gericht bereits 1948 zum Tode verurteilten Malloth war ein Mordverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund drei Mal eingestellt worden. In Tschechien stieß das Münchner Urteil auf allgemeine Zustimmung. «Dieser Prozess kann gar nicht hoch genug bewertet werden», sagte der Historiker Marek Poloncarz.

Quelle: RPO Archiv

 
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