Persönlich Manuela Schwesig . . . darf weiter vor der NPD warnen

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) schwimmt derzeit auf einer politischen Erfolgswelle und ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zu stoppen. Die NPD wollte Schwesig in Karlsruhe verbieten lassen, Stimmung gegen die rechtsextreme Partei zu machen. Gestern wiesen die Verfassungsrichter den Antrag als unbegründet zurück.

Anlass für die Klage war eine Äußerung der ostdeutschen Sozialdemokratin während des Thüringen-Wahlkampfs. In einem Interview mit der "Thüringischen Landeszeitung" hatte die 40-Jährige im September unter anderem gesagt: "Ziel Nummer eins muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt." Die Rechtsextremen sahen darin eine Verletzung ihres vom Grundgesetz garantierten Rechts auf Parteien-Chancengleichheit und eine unzulässige Äußerung Schwesigs, weil diese als Bundesministerin eine parteipolitische Neutralitätspflicht habe.

Dieses Gebot sei aber von dem Interview nicht berührt gewesen, begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung. Die Äußerungen der Ministerin seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen. Schwesig habe dafür nicht die Autorität ihres Ministeramtes oder die Ausstattung ihres Hauses in Anspruch genommen. Gerichtspräsident Voßkuhle warnte die Politik jedoch davor, in der Entscheidung einen "Freifahrschein" zu sehen. Minister dürften sich zwar als Parteipolitiker oder als Privatmenschen auch zulasten einer anderen Partei äußern, von ihrem Staatsamt müsse das jedoch klar trennbar sein.

Schwesig freute sich über das Urteil und schrieb beim Internet-Kurznachrichtendienst Twitter: "Ein gutes Zeichen aus Karlsruhe für Meinungsfreiheit." Später sagte sie, das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt: "Es ist unser Recht - und ich füge hinzu: es ist unsere Pflicht -, unsere Demokratie zu verteidigen gegen diejenigen, die sie abschaffen wollen."

(RP)
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