Straßburg Menschengerichtshof billigt passive Sterbehilfe

Straßburg · Die künstliche Ernährung des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert darf abgebrochen werden. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bestätigte damit in Straßburg ein französisches Urteil zur passiven Sterbehilfe. Nach Auffassung der Straßburger Richter hatte das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich die geltenden Gesetze richtig interpretiert.

Nach dem Leonetti-Gesetz von 2005 ist es Ärzten überlassen, lebenserhaltende Maßnahmen abzubrechen, wenn sich der Patient nicht mehr selbst mitteilen kann. Das Gesetz gestattet weder Sterbehilfe noch assistierten Suizid.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, die Entscheidung entspreche dem deutschen Recht, da die Ehefrau den mutmaßlichen Willen Lamberts "glaubhaft vorgetragen" habe. Er empfehle jedem Einzelnen, über eine Patientenverfügung nachzudenken, um "ein solch unwürdiges Gezerre" wie im Fall Lambert auszuschließen, betonte Brysch.

Der Franzose Lambert liegt seit einem Motorradunfall 2008 im Koma. Die Ehefrau Lamberts, ein Großteil seiner Geschwister und seine Ärzte hatten sich gegen lebensverlängernde Maßnahmen ausgesprochen, zumal er nach dem Urteil von Ärzten Schmerzen empfinde. Die Eltern dagegen wollten, dass ihr Sohn weiter künstlich ernährt wird; sie riefen deshalb den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof um Hilfe an. Der Anwalt der Eltern hatte bereits vor Prozessbeginn angekündigt, im Fall einer Niederlage erneut in Frankreich vor Gericht ziehen zu wollen.

(kna)
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