Köln Millionen-Entschädigung für Kohl

Köln · Das Landgericht Köln verurteilt den früheren Ghostwriter des Altkanzlers.

Altkanzler Helmut Kohl hat vor Gericht eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro erstritten. Das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Landgericht Köln (Az.: 14 O 323/15). Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassagen des Bestsellers. Darin ging es um Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Verurteilt wurden Kohls ehemaliger Ghostwriter Heribert Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und die Random-House-Verlagsgruppe.

Nie zuvor wurde in Deutschland eine so hohe Summe wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zugesprochen. Ursprünglich hatte Kohl fünf Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Der Vorsitzende Richter Martin Koepsel betonte, dass einiges, was Kohl zugeschrieben werde, gar nicht von ihm gesagt worden sei. Andere Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen. Im Übrigen gelte, dass sich Kohl vertraulich geäußert habe.

Kohl und Schwan hatten 1999 mit einem Verlag jeweils eigene, aber aufeinander abgestimmte Verträge zur Erstellung von Kohls Memoiren geschlossen. In den Jahren 2001 und 2002 traf sich Kohl an über 100 Tagen für Interviews mit seinem Ghostwriter. So kamen rund 630 Stunden Tonmaterial auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl überwarf sich jedoch vor der Veröffentlichung des vierten Memoiren-Bandes mit Schwan. Dieser veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen des Altkanzlers. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte.

Nach Überzeugung des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheiden, welche seiner Aussagen veröffentlicht werden sollten. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwiegenheitspflicht verletzt. Als Opfer dieses Vorgehens habe Kohl ein Recht auf Genugtuung. Dies wiege in diesem Fall schwerer als das öffentliche Interesse. Die Anwälte der Autoren sowie des Verlags kündigten an, vor dem Oberlandesgericht Köln in Berufung zu gehen.

(RP)
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