Ankläger erinnern an Dayton-Abkommen: Milosevic bestreitet Rechtsgrundlage der Anklage
zuletzt aktualisiert: 17.08.2001 - 13:14Den Haag/Podgorica (rpo). Von seiner Gefängniszelle in Den Haag aus hat der frühere jugoslawische Präsident Slobodan Milosevic erstmals förmlich die Rechtsgrundlage für die Kriegsverbrecheranklage gegen ihn bestritten.
In einem Antrag an die für ihn zuständige Strafkammer des UN-Kriegsverbrechertribunals behauptete er außerdem, dass seine Auslieferung gegen die Verfassung der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien verstoßen habe.
Der Text des von Milosevic unterzeichneten Antrages ist am Freitag vom Tribunal veröffentlicht worden. Die Anklagebehörde forderte in einer Stellungnahme zu dem Antrag, alle Argumente von Milosevic zurückzuweisen. Milosevic hat auch bei einem niederländischen Gericht gegen seine Haft im Gewahrsam des Tribunals geklagt. Am nächsten Donnerstag soll ein Gericht in Den Haag auf einen einstweiligen Antrag von Milosevic reagieren.
Milosevic: Tribunal verfälscht Recht und Gesetz
"Dieses Tribunal ist illegal und hat keinerlei Zuständigkeit", heißt es in dem in juristischer Form, aber in mitunter schwer verständlichem Englisch abgefassten Antrag Milosevics. Der Sicherheitsrat, der 1993 den Gerichtshof zur Verfolgung von Straftaten im früheren Jugoslawien gegründet hatte, sei dazu gar nicht befugt gewesen, sagt der Angeklagte. Die UN-Statuten gäben dem Gerichtshof nicht das Recht dazu, und zudem fehle ihm jegliche Autorität dafür. "Das Tribunal verfälscht Recht und Gesetz, weil es unfähig ist, in ausgewogener Form Recht zu sprechen zwischen Nationen und Individuen oder innerhalb der früheren Nation, die man zum Ziel der Verfolgung ausgewählt hat", klagt Milosevic.
Bei der Zurückweisung aller Argumente von Milosevic beruft sich die Anklage vor allem auf eine frühere Entscheidung der Berufungsinstanz des Tribunals. Dabei hatte der erste Angeklagte des Tribunals, der Serbe Dusko Tadic, mit den selben Gründen die Rechtmäßigkeit des Gerichtshofs angezweifelt. Tadic verbüßt derzeit wegen Ermordung und Misshandlung von Moslems im Bosnienkrieg seine Strafhaft von 20 Jahren in einem bayerischen Gefängnis. In dem von ihm angestrengten Verfahren war letztlich die Rechtmäßigkeit des Tribunals festgestellt worden.
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Tribunal
Zudem erinnern die Ankläger Milosevic an die "Rahmenvereinbarung für Frieden in Bosnien-Herzegowina", die am 14. Dezember 1995 in Dayton/USA getroffen wurde. Milosevic hatte seinerzeit dieses Abkommen unterschrieben. "Das Abkommen von Dayton legt ausdrücklich fest, dass dem Internationalen Tribunal eine wichtige Rolle beim Herstellen von Frieden und Gerechtigkeit im früheren Jugoslawien zukommt", heißt es in der Reaktion. Darin seien den betroffenen Parteien auch konkrete Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit dem Tribunal auferlegt worden.
"Die Anklage geht davon aus, dass Milosevic durch seine Unterschrift die Legalität des Internationalen Tribunals, sein Mandat und seine Zuständigkeit für die Verfolgung einzelner Personen anerkannt hat", betont die Anklage. Die Frage, ob seine Überstellung an das Tribunal mit der Verfassung der Bundesrepublik Jugoslawien oder der Republik Serbien übereinstimme, sei im übrigen irrelevant für die Beurteilung die Rechtmäßigkeit seiner Auslieferung.
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