Düsseldorf Mindestgröße für Polizei-Anwärter in NRW gekippt

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Mindestgröße für Polizeibewerber in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab einer Klägerin recht, die wegen ihrer Körpergröße von knapp 1,62 Metern nicht zum Auswahlverfahren bei der Polizei zugelassen wurde.

Die Mindestgröße für Frauen liegt bei 1,63 Metern. Weil das NRW-Innenministerium von dieser Mindestgröße in rechtswidriger Weise eine Vorgabe für Männer abgeleitet habe, seien beide Bestimmungen unwirksam, erklärten die Richter (Az.: 2 K 7427/17). Die Gewerkschaft der Polizei forderte, bei der Auswahl von Bewerbern stärker auf die körperliche Verfassung als die Größe zu achten. Kleinere Bewerber sollten die Möglichkeit bekommen, in einem sportlichen Vortest ihre Leistungsfähigkeit zu demonstrieren.

(epd)
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