Berlin Minister Bahr: Bis zu drei Jahre Haft für korrupte Ärzte

Berlin · Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sollen nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Verschärfung des Sozialgesetzbuches soll noch vor der Wahl auf den Weg gebracht werden. "Wir wollen wirkliches, korruptes Verhalten bestrafen", sagte Bahr. "Durch diese neue Gesetzesregelung muss ermöglicht werden, dass Staatsanwaltschaften wieder ermitteln können." Staatsanwälte sollen der Bestechung von Kassenärzten, Herstellern von Medizintechnik und anderen Leistungserbringern nachgehen können, wenn den Krankenkassen ein Schaden entstanden ist.

Bahr reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Korruption bei niedergelassenen Ärzten nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Die Ahndung von Korruption unterliegt bisher der Selbstverwaltung der Ärzte, die wenig unternimmt. Die SPD kritisierte Bahrs Vorstoß als "Etikettenschwindel", weil Strafen nach dem Sozialgesetzbuch kaum abschreckend seien.

Die Kassen verfolgten 2010 und 2011 immerhin 53 000 Verdachtsfälle von Betrug und Fehlverhalten, in 2600 Fällen ermittelten Staatsanwälte. Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen fünf Jahren berufsrechtliche Verfahren gegen 1000 Mediziner ein, davon nur 33 in NRW. Nur ein Arzt in Bayern verlor seine Zulassung wegen Korruption.

(mar)
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