840.000 Euro anonym auf Sonderkonto: Möllemann löst FDP-Parteispendenaffäre aus
zuletzt aktualisiert: 18.10.2002 - 18:05Berlin/Düsseldorf (rpo). Der umstrittene nordrhein-westfälische FDP-Politiker Jürgen W. Möllemann hat mit seiner eigenmächtigen Postwurfaktion vor der Bundestagswahl den Liberalen eine handfeste Parteispendenaffäre bereitet.
FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt sagte am Freitag in Berlin, eine Spendensumme von 840.000 Euro auf einem von Möllemann verantworteten Sonderkonto sei der Partei anonym zugute gekommen und damit illegal. Gegen Möllemann wurden erste Rücktrittsforderungen laut.
Rexrodt sagte, die Spendensumme entspreche ziemlich genau dem Betrag, den die Post für die Verteilung der von Möllemann in eigener Regie gedruckten Wahlkampfflugblätter an die Haushalte in Nordrhein-Westfalen kassiert habe. Der Betrag sei von einem von Möllemann am 20. September eingerichteten Sonderkonto abgebucht worden, nachdem die Post zuvor erfolglos von der Firma Möllemanns Geld gefordert habe.
Die Gelder stammten laut Rexrodt vermutlich von einem oder mehreren Großspendern. Die Stückelungen der Bareinzahlungen hätten zwischen 1.000 und 8.000 Euro gelegen. Es habe 145 Bareinzahlungen bei 14 unterschiedlichen Banken gegeben, die dann einem von Möllemann am 20. September eingerichteten Sonderkonto zugegangen seien.
Zudem habe die Druckerei für die Flyer 137.000 Euro in Rechnung gestellt, sagte Rexrodt. Dieser Betrag sei nicht beglichen und vom Sonderkonto nicht mehr gedeckt. Die Anschriften der meisten Einzahler sind nach Angaben Rexrodts nicht zu ermitteln. Die wenigen identifizierten Personen hätten bestritten, Spenden an die FDP geleistet zu haben. Sollten die Spender nicht ermittelt werden, würde das Geld Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergeben werden. Auch der nordrhein-westfälische FDP-Schatzmeister Andreas Reichel kündigte an, die FDP wolle die illegal eingegangenen Barspenden an die Geber zurückzahlen.
Rexrodt unterstrich, dass der dem Vorgang zu Grunde liegende Tatbestand der Verschleierung nach Paragraf 31 d des Parteiengesetzes mit Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren bedroht sei.
Westerwelle sagte, die Auskunft, woher das Geld für die Wahlkampfaktion stamme, sei nach dem Parteiengesetz unausweichlich. Diese könne Möllemann auch trotz seiner angeschlagenen Gesundheit in einem kurzen Schreiben geben. Westerwelle kündigte seine Teilnahme an einer Vorstandssondersitzung der NRW-Liberalen am kommenden Montag in Düsseldorf an.
Möllemann ließ unterdessen erklären, er werde sich zu den "wirklich unglaublichen Erklärungen" Rexrodts erst nach seiner Genesung - also frühestens Ende November - äußern. Einer der engsten Weggefährten Möllemanns, der sächsische Landesvorsitzende Holger Zastrow, forderte in der "Sächsischen Zeitung" (Freitagausgabe) dessen Rücktritt, wenn sich die Vorwürfe bestätigten.
Möllemanns Stellvertreter und Kontrahent Andreas Pinkwart sagte im Norddeutschen Rundfunk, der Vorstand müsse am Montag in Gegenwart von Wirtschaftsprüfern eine Sachaufklärung vornehmen, "damit wir auf dieser Grundlage auch die notwendigen Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus dem Vorgang ziehen können". Der Vorstand werde auch beraten, ob Möllemann unter diesen Umständen noch einmal für den Landesvorsitz kandidieren könne. Der FDP sei erheblicher Schaden entstanden. Möllemann hält sich dem Vernehmen nach im Ausland auf.
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