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RAF-Helferin klagte gegen Verurteilung Monika Haas scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Karlsruhe (AP). Für die Gerichte ist der Fall der ehemaligen RAF-Sympathisantin Monika Haas jetzt endgültig abgeschlossen. Die 52-Jährige scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, wonach sie fünf Jahre Haft erhielt wegen der Waffenbeschaffung für die Flugzeugentführung von 1977, mit der palästinensische Terroristen den inhaftierten harten Kern der RAF freipressen wollte. Haas muss aber nicht mehr ins Gefängnis..

Wie das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mitteilte, hat es die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das oberste Gericht sah keine Verstöße gegen das Gebot eines fairen Strafverfahrens und das Willkürverbot.

Nach dem Urteil des OLG von 1998, das im Februar vergangenen Jahres vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt wurde, war Monika Haas an der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" im Jahr 1977 beteiligt. Damit wollten palästinensische Terroristen die Rote-Armee-Fraktion unterstützen, die damals den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer entführt hatte, um die Freilassung von Andreas Baader und anderer Gesinnungsgenossen zu erpressen. Haas hatte dem Urteil zufolge für die Terroristen Waffen und Munition von Algier nach Mallorca geschafft. Dies hatte sie jedoch immer bestritten.

Ihre Verurteilung war vor allem deshalb umstritten, weil der zentrale palästinensische Belastungszeuge Said Slim nicht selbst vor Gericht aufgetreten war. Er hatte 1997 vor der libanesische Polizei und im Beisein zweier Beamter des Bundeskriminalamts in Beirut ausgesagt, er sei zusammen mit Haas und deren drei Monate alter Tochter von Algier nach Palma de Mallorca geflogen. Die Indizien, die seine Aussage untermauerten, stammten von Gewährsleuten des deutschen Geheimdienstes, deren Namen der Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt nicht offen legen wollten.

Haas beanstandete, dass ihre Verurteilung maßgeblich auf anonym gebliebene Quellen und Zeugen vom Hörensagen beruhe. Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts wiesen jedoch darauf hin, dass das Frankfurter OLG das Beweisergebnis vor allem auf die Aussage eines unmittelbaren Zeugen, nämlich des ehemaligen RAF-Mitglieds Peter Jürgen Boock, gestützt habe. Dieser habe das von Haas vorgebrachte Alibi widerlegt. Als Ganzes betrachtet sei das Verfahren noch fair gewesen, auch wenn es sich im Grenzbereich des verfassungsrechtlich Zulässigen bewegt habe, erklärten die Verfassungsrichter.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft ist die Verbüßung der restlichen Haft am 25. Juli 2000 zur Bewährung ausgesetzt worden. Dabei wurde die rund zweieinhalbjährige Untersuchungshaft auf die Strafhaft angerechnet.

(RPO Archiv)
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