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Entlastung für Gebührenzahler: Mülltrennung auch für Firmen Pflicht

zuletzt aktualisiert: 15.05.2002 - 17:41

Berlin (rpo). Korrekte Mülltrennung wird künftig auch für Unternehmen Pflicht. Als Folge sollen private Gebührenzahler bei den Kosten entlastet werden. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch die Gewerbeabfallverordnung mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen.

Die neuen Standards sollen auch die Auslastung von Abfall-Entsorgungsanlagen erhöhen. Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sagte: "Die Bürger müssen nicht mehr mit ihren Gebühren die Leerstände in den Anlagen zur Müllentsorgung bezahlen." Die Verordnung, die auch für öffentliche Einrichtungen gilt, soll spätestens am 1. Februar kommenden Jahres in Kraft treten. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Trittin vermutet, dass das Parlament zustimmt. Dessen Vorstellungen seien in die Neuregelung mit eingeflossen. Die Verordnung schreibt Firmen vor, unter anderem Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle getrennt zu sammeln. Mindestens 85 Prozent des Mülls müssen verwertet werden. Effektive Kontroll- oder Sanktionsmöglichkeiten sind in der Verordnung nach Darstellung des Ministeriums aber nicht vorgesehen. Die FDP kritisierte die Verordnung. Sie belaste private Unternehmen ohne ökologischen Nutzen.

Mit den neuen Standards soll die so genannte Scheinverwertung unterbunden werden, bei der Abfälle vermischt und auf Billigdeponien gekippt werden. Der Minister sagte: "Wir sorgen so für eine bessere Auslastung von Anlagen sowie für Planungssicherheit in Kommunen und in der Privatwirtschaft."

Anspruchsvolle Müllverwertungswege würden derzeit häufig umgangen, moderne, ökologische Entsorgungsanlagen nicht ausgelastet. Dies führe in den Kommunen zu höheren Abfallgebühren für die Bürger. Zudem entstünden durch Billigdeponierung Altlasten, die künftige Generationen aufwändig sanieren müssen. "Diesen Fehlentwicklungen wirkt die neue Verordnung entgegen", sagte Trittin. Zudem müssen Unternehmen nach der Verordnung künftig Restabfallbehälter der Kommunen nutzen und bezahlen.

Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes fallen in Deutschland jährlich etwa 44 Millionen Tonnen Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle an. Die Verwertungsquote sei von rund 15 Prozent 1990 auf etwa 50 Prozent im Jahr 2000 gestiegen. Mit einem Anstieg der Verwertungsquote sei auch in den kommenden Jahren zu rechnen, hieß es.

Die neue Gewerbeabfallverordnung ist Teil eines umfassenden abfallpolitischen Pakets der rot-grünen Bundesregierung. Durch das Bündel an Neuregelungen erwartet das Ministerium langfristig eine Anpassung der regional stark unterschiedlichen Müllgebühren.

Mit der seit März vergangenen Jahres geltenden Abfall- Ablagerungsverordnung wurde unter anderem festgeschrieben, dass spätestens ab Juni 2005 nur noch vorbehandelter Müll auf Deponien gelangen darf. Die Deponieverordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen demnach ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Zwei weitere Abfall- Verordnungen sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden: Die Altholzverordnung und die Bergversatzverordnung, die die unterirdische Müllentsorgung regeln soll.

Quelle: RPO Archiv

 
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