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Bundesverfassungsgericht: Neonazi-Aufmarsch in Dortmund darf stattfinden

zuletzt aktualisiert: 04.09.2010 - 11:29

Dortmund (RPO). Der Neonazi-Aufmarsch in Dortmund darf doch stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hob in einer Eilentscheidung das Verbot der für Samstag angemeldeten Neonazi-Demonstration auf. Die Polizei hatte die Versammlung verboten, nachdem bei einem 19-jährigen Aachener mit Verbindungen zur Dortmunder rechtsextremen Szene Sprengsätze gefunden worden waren.

Rechtsextreme, wie hier bei einer Demo, haben die Internetseite der KZ-Gedenkstätte Buchenwald manipuliert.
 Foto: AP, AP
Rechtsextreme, wie hier bei einer Demo, haben die Internetseite der KZ-Gedenkstätte Buchenwald manipuliert. Foto: AP, AP

Das Polizeipräsidium Dortmund erklärte nach der Entscheidung des Karlsruher Gerichts, bei der vorliegenden Gefahrenprognose sei eine Standkundgebung die sicherste Versammlungsmöglichkeit. Die Polizisten würden alles unternehmen, um Gewalt zu verhindern und allen Bürgern ihr Recht auf friedliche Demonstrationen zu ermöglichen.

"Ich appelliere an alle Demokraten, sich von Gewalt jeglicher Art zu distanzieren", erklärte Polizeipräsident Hans Schulze. "Wir werden konsequent gegen Gewalttäter vorgehen und alles tun, um die Bürger in unserer Stadt vor gewalttätigen Auseinandersetzungen zu schützen."

Das Bündnis Dortmund, das sich gegen Rechtsextremismus einsetzt, hat angekündigt, den Aufmarsch blockieren zu wollen.

Quelle: apd

 
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