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Bundesverfassungsgericht hebt Verbot auf: Neonazi-Demonstration genehmigt

zuletzt aktualisiert: 01.09.2000 - 15:40

Karlsruhe (AP). Das Bundesverfassungsgericht hat die für Samstag angemeldete Demonstration des Neonazis Christian Worch in Neumünster unter Auflagen genehmigt. In der am Freitagnachmittag ergangenen Eilentscheidung hob eine Kammer des Ersten Senats in Karlsruhe das Demonstrationsverbot des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Vortag teilweise auf.

Die Demonstration richtet sich gegen die geplante Schließung des Neonazi-Treffpunkts "Club 88" in Neumünster. Der seit dreieinhalb Jahren betriebenen Gaststätte, für die auf rechtsextremen Internet-Seiten als Treffpunkt geworben wird, soll die Konzession entzogen werden.

Die von Worch angemeldete Demonstration steht unter dem Motto "Erhaltet den Club 88". Die Verfassungsrichter untersagten den Teilnehmern die Benutzung von Trommeln und Fahnen, wie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und das Tragen von Uniformen. Auflagen der Behörden über die Streckenführung muss Folge geleistet werden.

Eine Begründung der Entscheidung erging am Freitag nicht mehr, sie wird in einigen Tagen veröffentlicht. Die Kammer des BVG hatte bereits vor zwei Wochen einen Worch-Aufmarsch in Hamburg unter Auflagen genehmigt. Damals hieß es, angekündigte Gegendemonstrationen allein könnten auf Dauer keine Begründung sein, Demonstrationen der rechten Szene zu untersagen. Nur bei konkreten Anhaltspunkten über geplante Straftaten könne ein Verbot erfolgen. Die damalige Entscheidung wurde mit dem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit begründet.

Quelle: RPO Archiv

 
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