Berlin Generalbundesanwalt unter Druck

Berlin · Die Ermittlungen wegen Landesverrats sind Streitthema auch in der Koalition.

Das ist der frühere Generalbundesanwalt Harald Range
11 Bilder

Das ist der frühere Generalbundesanwalt Harald Range

11 Bilder

In der Affäre um Ermittlungen gegen den Blog Netzpolitik.org streiten Politiker der Koalition über Konsequenzen für Generalbundesanwalt Harald Range. "Es wäre Zeit, den Hut zu nehmen", schrieb der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Flisek beim Kurznachrichtendienst Twitter. Der stellvertretende SPD-Chef Ralf Stegner pflichtete ihm bei: Range habe sich "vergaloppiert". Grünen-Innenexperte Volker Beck betonte: "Range ist Parlament und Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig." Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich bereits zuvor von Range distanziert. Patrick Sensburg (CDU) bezeichnete Rücktrittsforderungen dagegen als verfehlt.

Vergangene Woche war bekanntgeworden, dass die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org eingeleitet hatte. Sie sah einen Verdacht auf Landesverrat, weil Verfassungsschutz-Informationen veröffentlicht worden waren. Der Verfassungsschutz hatte daraufhin Anzeige erstattet.

Nun wurde bekannt, dass Range offenbar schon früh vor den Ermittlungen gewarnt wurde. Das Justizministerium habe nach eigener Darstellung Range signalisiert, man halte das Verfahren für falsch, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Mehrere Bundesministerien seien - anders als bisher öffentlich behauptet - frühzeitig über Einzelheiten des Verfahrens informiert gewesen. Spitzenbeamte hätten von der Entscheidung Ranges gewusst, gegen die Journalisten zu ermitteln.

Die Bundesanwaltschaft verteidigte derweil die Aufnahme der Ermittlungen. In einer Erklärung der Bundesanwaltschaft heißt es: "Bereits bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens am 13. Mai 2015 hat Generalbundesanwalt Range angewiesen, dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die Journalisten ergriffen werden." Stattdessen soll Range entschieden haben, dass zur Wahrung und Sicherung der Objektivität ein externes Gutachten eingeholt werden soll. Ein solches Gutachten wurde bereits am 19. Juni in Auftrag gegeben, heißt es in der Erklärung weiter.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort