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Betreuungskosten möglicherweise absetzbar: Neue Steuervorteile für Familien?

zuletzt aktualisiert: 03.03.2001 - 10:55

Berlin (RP). Berufstätige Eltern, die ihre Kinder zeitweise zu einer Tagesmutter oder in einen Hort geben, können die Kosten der Kinderbetreuung in Zukunft möglicherweise von der Steuer absetzen. Dieser Plan einer Arbeitsgruppe von Finanz- und Familienpolitikern der SPD-Bundestagsfraktion wird zurzeit vom Finanzministerium geprüft. Das Ergebnis soll bis Ende März vorliegen.

Zusätzlich zum geltenden Betreuungs-Freibetrag von 3024 Mark pro Kind und Jahr erwägen die Experten der Regierungsfraktion weitere Steuervorteile. "Wir überlegen, ob wir die tatsächlich anfallenden Betreuungskosten, die durch Erwerbsarbeit veranlasst sind, von der Steuer absetzbar machen - ähnlich wie bei den Werbungskosten", erläuterte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Hildegard Wester (Mönchengladbach) im Gespräch mit unserer Zeitung.

Diese Betreuungskosten könnten dann auf Nachweis steuermindernd angerechnet werden, allerdings nur bis zu einer Obergrenze. "Wir wollen schließlich keine Subvention dafür zahlen, dass die Kindererziehung an teure Internatsplätze abgegeben wird", so Wester. Eltern sollten aber "die tatsächlichen Kosten eines normalen Kinderhorts absetzen können". Die SPD-Finanzpolitikerin Nicolette Kressl nannte dafür eine Größenordnung von etwa 200 bis 300 Mark pro Monat, entsprechend den durchschnittlichen Kinderhort-Gebühren.

Die Sache hat allerdings zwei politische Haken: Erstens könnte sie mit Vorgaben des Familienurteils des Bundesverfassungsgerichts von 1998 in Konflikt geraten. Demnach muss der Steuerabzug von Betreuungskosten unabhängig davon erfolgen, wer das Kind betreut. Zusätzliche Steuervorteile für Eltern, die beide erwerbstätig sind, könnten also den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen gegenüber Familien, in denen ein Elternteil nicht erwerbstätig ist und die Kinder selbst betreut. Dies werde aber durch den pauschalen Betreuungs-Freibetrag für alle sowie durch die besonderen Vorteile des Ehegatten-Splittings für Ein-Verdiener-Familien ausgeglichen, so Kressl.

Der zweite Haken ist die Kostenfrage. Zur Erfüllung des Karlsruher Familienurteils ist ab dem Jahr 2002 auf jeden Fall eine weitere Entlastung der Familien fällig. Dafür sieht die Regierung bislang etwa 5,7 Milliarden Mark vor. Das entspräche einer Anhebung des Kindergeldes (derzeit 270 Mark pro Monat) um weitere 30 Mark. "Wir akzeptieren diesen Kostenrahmen. Wir wollen nicht draufsatteln, also müssen wir innerhalb dieser Summe entsprechend umschichten", erklärte Kressl.

Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) hält sich noch zurück. "Wir prüfen alle Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Familien. Neben der materiellen Förderung von Familien ist dabei die Kinderbetreuung ein zentraler Punkt", sagte sie auf Anfrage. Wester verwies auf viele Untersuchungen, die zeigten: "Das größte Problem für Familien ist die praktische Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf, also die Frage der Betreuung." Mit Blick auf das Finanzministerium betonte Wester: "Ich wäre froh, wenn die Fraktion diesen familienpolitischen Vorstoß durchsetzen könnte."

Der finanzpolitische Sprecher der FDP, Hermann Otto Solms, bot bereits die Unterstützung der Liberalen für diese Pläne an.

Stefan Reker

Quelle: RPO Archiv

 
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