Berlin Neuer Schutz für Arbeitnehmer

Berlin · Die lange umstrittene Verordnung kommt am Mittwoch ins Kabinett.

Mit einer neuen Arbeitsschutzverordnung will die Bundesregierung mehr Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen. Die Neuregelung, die eigentlich schon Anfang 2015 beschlossen werden sollte, kommt am Mittwoch in deutlich entschärfter Form ins Kabinett. Insbesondere die Arbeitgeber hatten gegen die erste Fassung des Arbeitsministeriums scharf protestiert. Der neue Entwurf wurde bereits vom Bundesrat beschlossen.

Während der ursprüngliche Entwurf vorsah, dass Pausen- und Bereitschaftsräume, sogar Teeküchen, Fenster enthalten müssten, heißt es im neuen Entwurf der Verordnung, dass diese Räume "möglichst ausreichend mit Tageslicht" beleuchtet sein sollten. Die Neuregelung führt auch eine Reihe von Ausnahmen auf, in welchen Fällen Arbeitsplätze nicht mit Tageslicht versehen werden können - beispielsweise in Einkaufszentren, Bahnhöfen und Tiefgaragen.

Streit gab es auch über die Frage, ob jeder Arbeitnehmer einen Spind benötigt. Der neue Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, schreibt nur noch vor, dass jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehen müsse, sofern keine Umkleideräume vorhanden seien.

Ein Kompromiss findet sich auch zu Telearbeitsplätzen. Sie müssen nur einmal vom Arbeitgeber überprüft werden, und zwar dann, wenn sie eingerichtet werden. Ursprünglich waren im Entwurf jährliche Checks vorgesehen. Eine weitere Klarstellung in der neuen Verordnung geht auf die Gewohnheiten des modernen Arbeitslebens ein: Wer abends oder auf Reisen mit seinem Laptop für den Arbeitgeber tätig ist, fällt nicht unter die Regelungen, die für Telearbeitsplätze vorgesehen sind.

(qua)
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